gefragt von administrator am 30.11.1999

Teppichboden bei Auszug

Hallo,

habe mal eine Frage bezüglich des Teppichbodens.
Und zwar bin ich vor 4 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen, in der von der Vermieterin Teppichboden verlegt war.
Der Teppichboden sieht nun schon ziemlich abgenutzt aus (hat auch nen Fleck von verschüttetter Farbe).
Nun wollte ich fragen, ob die Vermieterin jetzt bei meinem Auszug deshalb etwas von der Kaution behalten kann (weil sie evtl. neuen verlegen muss...) oder sonstiges. Eigentlich kann man ja für die Abnutzung des Teppichbodens nichts, oder?

Danke

frasu
Stichwörter: auszug + teppichboden

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Hier gilt das Verursacher Prinzip.
Wer einen Schaden macht, muss zahlen.
Hat Ihr VM (oder eine beauftragte Person) den Fleck gemacht, oder SIe (oder eine befreundetet Person).

Zusätzlich wird eine bestimmte Abschreibung angesetzt. D.H. sie müssen nur ca 50% zahlen

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