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Susanne
Natürlich kannst Du früher ausziehen!!! Du zahlst allerdings weiter bis Ende des Mietvertrags. Da Du sowieso früher ausziehst, kannst Du dann die Übergabe auch vor Deinem Urlaub machen.
Die vertraglichen Verpflichtungen sind einzuhalten. Wenn Du mit dem Vertrag nicht einverstanden gewesen wärst, hättest Du nicht unterschreiben dürfen.
Es ist richtig, dass 3 MM Kaution plus Bürgschaft zuviel Absicherung für den VM sind, allerdings hättest Du das auch vorher[/b:697a1] ablehnen müssen. (demnach hätte Dir der VM auch die Wohnung nicht vermieten müssen)
Die Nebenkostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2006 können bis zum 31.12.2007 zugestellt werden, wenn der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht. Mit der Kautionsabrechnung kann der VM bis 6 Monate nach Mietende warten.
mr999
bei mir hat der Vermieter 100 Euro an Kaution, die ich noch hätte zurückbekommen müssen einbehalten, für eventuelle Nachzahlungen bei den Nebenkosten.
Wie lange darf er nun das Geld einbehalten von der Mietkaution? <!-- s
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Susanne
Bis die NK-Abrechnung erstellt ist. Die muss bis 12 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres erstellt bzw. dem Mieter zugestellt sein. Entspricht das Wirtschaftsjahr (Abrechnungszeitraum) dem Kalenderjahr, ist hier das Fristende jeweils der 31.12.
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