gefragt von administrator am 30.11.1999
Instandhaltung u -setzung der Mieträume
Hallo,im Mietvertrag unter §9 Abs. 3 steht, dass ich verpflichtet bin die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur €125 und der dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen.
Wenn die Repararturrechnung 200€ ausmacht, muss ich dann gar nichts zahlen oder 125€ Eigenanteil?Wie ist das mit den 6% zu verstehen?
Antworten
antwort von Susanne am
Es handelt sich um eine sog. Kleinreparaturklausel.1. Du zahlst nur Rechnungen bis 125 €, bei einer Rechnung von 200€ zahlst Du gar nichts.
2. Fallen in einem Jahr mehrere Reparaturen an, deren Rechnung von Dir getragen wurden (bis 125), so zahlst Du aber insgesamt nur bis einer Summe von 6% der Kaltmiete.
z.B. beträgt Deine Kaltmiete 500€/Monat, so zahlst Du alle Rechnungen bis 125 € bis zu einem Gesamtbetrag von 360.-€
