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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe das ich hier richtig bin!! und zwar geht´s hier um folgendes:

6 familienhaus, 6 eigentümer (wohnungen alle verkauft). nun möchte der eigentümer der terrassenwohnung seine terrasse erweitern!! In der teilungserklärung steht der punkt, dass man die terrassen zur gartenseite erweitert werden dürfen!! NUR: steht nicht drin auf welche m²!!! Oder ist das hier egal..? Könnte er hier sein kpl. eigentum fliesen? Das bauamt prüft gerade noch die baurechtliche sache! das bauamt gibt hier keine infos raus. hier müsste das private recht eingreifen also rechtsanwalt!!!

Also:Teilungserklärung wirft eine terrasengröße von 10.75 m² aus, dagegen wirft das Verkaufsprospekt der bauträgergesellschaft eine terrassengröße von 23.19 m² aus. Achtung: in beiden baubeschreibungen (juni05 und juli05) wird schriftlich die haftung für die angaben des prospekts ausgeschlossen!! ist das rechtens..!!?

Hintergrund meiner frage ist auch diese: die Fenster sind sehr groß und gehen bis an den Boden, do daß der Eigentümer der terrassenwerweiterung in mein wohnzimmer schauen kann!!

vielleicht kann mir hier jemand schon im vorfeld helfen und mir raten wie ich mich verhalten soll..?!!

Für Ihre Hilfe im voraus besten dank.
Stichwörter: terrassenerweiterung

0 Kommentare zu „Terrassenerweiterung”

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