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Dobby2508 hat diese Frage gestellt
M stellt fest, dass der Spülkasten seines WC defekt ist und der Kasten nicht richtig dichtet. Er ruft den Vermieter an. Dieser verweist ihn darauf, dass es im Mietvertrag heißt, M werde die notwendigen Reparaturen in der Wohnung auf seine Rechnung und in seinem Auftrag an Handwerker vergeben, diese bezahlen und je Reparatur mit 400,00 EUR die Kosten übernehmen. M möge daher die Sanitärfirma beauftragen und dem Vermieter mitteilen, wie viel er hinzu bezahlen müsse.

Muss M eine Firma beauftragen und dem Vermietern einen Kostenanteil berechnen?

3 Kommentare zu „Reparaturen selber in Auftrag geben und bezahlen?”

Berthelstal Experte! 24.04.2011 10:31

Balkonexperte Experte! 24.04.2011 11:04

Dass diese Klausel ungültig ist, hat Berthelthal ja schon geschrieben. Um weiteren Überraschungen vorzubeugen würde ich an Ihrer Stelle den Mietvertrag von einem Experten auf weitere "Klöpse" prüfen lassen.

Und hier eine weitere Meinung zu einer gültigen Kleinreparaturenklausel:

http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html

Bladder Experte! 25.04.2011 11:55

Man kann immer nur staunen, wie einige Vermieter glauben, das Recht zu ihrem Vorteil beugen zu können!

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