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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind gerade vor 4 Wochen in ein EFH gezogen. Nun kommt unsere Vermieterin an und sagt, sie wolle das Haus verkaufen .... Habe auch im Internet die Inserate gefunden (von ihr und auch ein Makler)
Sie kann uns ja nicht so einfach kündigen. Aber sobald ein Käufer da ist, kann er dies ja wegen Eigenbedarfs.
Kann ich gegen den Mietvertrag angehen (arglistige Täuschung oder so) Sie hat beim Abschluß kein Wort erwähnt, dass sie dies verkaufen wolle (dann wären wir erst gar nicht eingezogen) Wir haben das ganze Haus renoviert, Umzugskosten, diverse Ummeldungen ..... alles hat ein Haufen Geld gekostet.

Fest steht, wir müssen da wieder raus, ist nur eine Frage der Zeit. Bevor wir uns aber hier richtig häuslich niederlassen, wollen wir aber so schnell wie möglich wieder raus. Kann ich ihr dafür die Kosten auferlegen?
Stichwörter: mv + täuschung + arglistige

9 Kommentare zu „MV - arglistige Täuschung”

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Den Mietvertrag wegen arglisitiger Täuschung anzufechten, macht wenig Sinn, da dies allein noch nicht zu einer Schadensersatzverpflichtung führt.

Es könnte ein Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Treupflichtverletzung in Betracht kommen, wenn dem Vermieter bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen bewußt war, dass er das Haus verkaufen wird, dass der Käufer wegen Eigenbedarfs kündigen wird und das Sie im Vertrauen auf den Bestand des Mietvertrags erhebliche Investitionen getätigt haben. Hier werden Sie sich jedoch fragen lassen müssen, warum Sie das gesetzliche Kündigungsrecht nicht über einen gewissen Zeitraum vertraglich ausgeschlossen haben.

Es kann ferner ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht kommen.

Wie gesagt, es ist eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen. Lassen Sie sich von rechtskundiger Stelle umfassen beraten.

Mit freundlichen Grüßen


Meyer zu Schlochtern

fin Experte!

Sie schreiben, daß die Vermieterin einen Käufer sucht, aber noch keinen gefunden hat. Dann schreiben Sie "fest steht, wir müssen da wieder raus".
Wenn noch gar kein Käufer gefunden wurde, steht auch noch nicht fest ob Sie letztendlich raus müssen. Auch wenn ein Käufer da ist, so muß das nicht zwingend heißen, dass er auch selbst dort einziehen möchte. Viele Hauskäufer kaufen auch ein vermietetes Haus und bleiben woanders wohnen. Warten Sie erstmal ab, bis Sie genaueres wissen.

*Jana* aktiver Benutzer

vielen Dank erstmal

Nun wird es ernst. Morgen kommt der Makler mit einem interessenten.

Der Makler wird sich auch dann Zeit nehmen und mit mir erörtern, wie denn was dann ablaufen wird. Er fragte mich auch schon, welche Kosten wir bisher investiert haben.

Wie sieht es denn mit den nachfolgenden Kosten aus, habe ich einen Anspruch darauf, dass mir diese erstattet werden?
- Wohnungssuche
- Mietdifferenz (denn zu dem Preis wie jetzt werden wir wahrscheinlich kein Haus wieder finden)
- Renovierung neues Haus
- Umzugskosten

Danke

*Jana* aktiver Benutzer


Wie sieht es denn mit den nachfolgenden Kosten aus, habe ich einen Anspruch darauf, dass mir diese erstattet werden?
- Wohnungssuche
- Mietdifferenz (denn zu dem Preis wie jetzt werden wir wahrscheinlich kein Haus wieder finden)
- Renovierung neues Haus
- Umzugskosten[/quote:115f8]

und wie sieht es mit den Kosten aus, die wir für dieses Haus hatten (komplette Renovierung, Umzug)

Es sieht so aus, als werden die Interessenten das Haus nehmen

*Jana* aktiver Benutzer

Hallo,

die Interessenten kaufen das Haus <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Kann mir vielleicht noch jemand meine letzten Fragen beantworten? Wäre sehr nett.

Der Makler bot uns eine Summe X an, damit wir dann in den nächsten 3 Monaten ausziehen. Das Angebot haben wir abgelehnt, weil es noch nicht einmal die Kosten deckt, welche wir bisher investiert haben.

Der Makler meinte dann, das Haus käme in die Zwangsversteigerung oder -verwaltung (blicke da nicht durch) und dann müssen wir eh raus und bekämen gar kein Geld.

Will er uns damit einschüchtern?

Susanne Experte!

Ja, was denn nun?
Wird das Haus verkauft oder zwangsversteigert?

*Jana* aktiver Benutzer

ja die kaufen. Ich blicke da eh nicht mehr durch, was der Makler uns erzählt. Denke mal, damit will er uns einschüchtern und erzählt irgendwas was von Zwangsversteigerung und -verwaltung.

Susanne Experte!

Wenn es verkauft wird, erreichen die VM natürlich einen besseren Preis ohne Mieter. Bei Verkauf besteht kein Sonderkündigungsrecht seitens der neuen Eigentümer. lediglich fristgerecht auf Eigenbedarf.
Vielleicht hättest Du das Angebot annehmen sollen?

hh Profi

Wahrscheinlich hat der Makler von Zwangsräumung geredet. Ein gerade verkauftes Haus wird wohl kaum in die zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung kommen.

Ihr solltet Euch überlegen, für welche Summe Ihr bereit seid auszuziehen und diese Summe dem Makler nennen.

Sollte hier keine Einigkeit entstehen, bestehen aus meiner Sicht Schadenersatzansprüche gegen den bisherigen Eigentümer.

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