gefragt von administrator am 30.11.1999

Staffelmietvertrag

Staffelmietvertrag

Mieter und Vermieter legen schon zu Beginn des Vertrags die Stufen der Mieterhöhung fest. Der Staffelmietvertrag kann gleichzeitig als zeitlicher oder als unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen werden.




Staffelmietvertrag
Faktoren gesetzliche Vorgaben
Form schriftlich
Laufzeit neues Recht: keine zeitliche Befristung

altes Recht: maximal 10 Jahre

Inhalt Anfangsmiete plus jährliche Steigerung
Vermieter-Kündigung Zeitmietvertrag: Während der Laufzeit ausgeschlossen. Ausnahme: Vermieter hat Grund zur fristlosen Kündigung.

unbefristeter Vertrag: gesetzliche Kündigungsfrist plus Begründung (z.B. Eigenbedarf).

Mieter-Kündigung Zeitmietvertrag: Sonderkündigungsrecht nach 4 Jahren mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

unbefristeter Vertrag: gesetzliche Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen. Ausnahme: Der Vertrag nennt andere Fristen.

Mieterhöhung Vertraglich vereinbarte Stufen. Zwischen den Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen.
Vorteil Sicheres Wohnen während der Vertragslaufzeit.

Mieterhöhung nach Modernisierung ausgeschlossen.

Nachteil Garantiert jährliche Mieterhöhung.

Oft zu teuer, da die Startmiete hoch angesetzt ist.

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen.
Stichwörter: staffelmietvertrag

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