gefragt von administrator am 30.11.1999

mal wieder das Thema "Streichen bei Auszug"

Hallo, wir ziehen nächsten Monat nach 1,5 jähriger Mietzeit aus unserer Wohnung aus. Die Wohnung wurde damals frisch gestrichen übernommen. In unserem Mietvertrag steht nun: "Der Mieter hat mit seiner Unterschrift zur Kenntnis genommen, daß die Wände und Decken mit weißer, wischfester Dipersionsfarbe zu streichen sind, wenn das Mietverhältnis mehr als 6 Monate besteht." Meine Frage lautet nun, müssen wir wirklich nach so kurzer Mietzeit die komplette Wohnung, also auch die Decken, streichen? Oder ist die Klausel ungültig? Man muss dazu sagen, die Wohnung sieht aus wie neu. Bin für jede Hilfe dankbar :-) Gruß Heiko
Stichwörter: auszug + streichen + thema

Antworten

antwort von Susanne am
Meiner Meinung nach ist die Klausel ungültig, weil der VM 1. verlangt, dass die Wohnung in einer bestimmten Farbe gestrichen werden soll und 2. die genannten 6 Monate viel zu kurz sind und damit einen erheblichen Nachteil für den Mieter darstellen.
Wenn man bedenkt, dass in gültigen Quotenklauseln der Mieter nach 1 Jahr Mietzeit lediglich eine Beteiligung zahlen muss.
Auch weil der Zustand der Wohnung keinerlei Rolle spielt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Auszug des Mieters
Nebenkosten nach Auszug
Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Restliches Heizöl im Tank bei Auszug? Wer zahlt?
Restliches Heizöl im Tank bei Auszug? Wer bezahlt?