gefragt von administrator am 30.11.1999
Wir können nicht duschen!
Letzte Woche haben wir von den Mietern unter uns erfahren, dass unser Duschwasser in ihrer Wohnung landet...Die komplette Duschwanne ist abgesackt und das Wasser läuft zwischen Wanne und Fliesen durch nach unten. Eigentlich sollte das schnell repariert werden, einfach mit Silikon aufgespritzt. Nun ists doch nicht so einfach, Freitag sollte ein Handwerker kommen, wir sind aber ab Donnerstag bis Sonntag weg und deshalb gehts nicht. Jetzt kann das Ding erst nächste Woche Freitag repariert werden...Kann ich die Miete mindern, auch wenn der Termin mit dem Handwerker wegen mir verschoben werden muss? Oder kann ich einfach Schwimmbadrechnungen von der Miete abziehen? Bitte antwortet!
Antworten
antwort von Susanne am
Solche Instandhaltungsmassnahmen bzw. Reparaturen habt Ihr als Mieter zu dulden! Obwohl Ihr verhindert seid, hätte der Zugang zur Wohnung möglich gemacht werden müssen, ggf. seid Ihr dadurch schadenersatzpflichtig, wenn durch Eurer Fehlverhalten mehr Schaden entstanden ist.Und wie kommst Du auf die Idee, die Miete mindern zu können?
