hat diese Frage am gestellt
fin
ich denke, dass der Mieter den Stromanbieter selbst wählen kann, denn es könnte ja sein, dass er einen billigeren Anbieter gefunden hat. Dies muss aber nicht für die Versorgung mit Allgemeinstrom gelten (Flur, Keller, Außenlicht). Hier obliegt es dem Vermieter welchen Anbieter er nimmt.
Wenn Sie aber den Mietvertrag bereits unterschrieben und somit den Anbieter anerkannt haben, wird es natürlich schwierig.
Falls noch nicht unterschrieben, lassen Sie den Passus offen und reden mit dem Vermieter darüber. Vielleicht können Sie bei Unzufriedenheit mit dem Anbieter während der Wohndauer diesen einmal ändern. Im Grunde aber sind die Preisunterschiede bei den Anbietern nicht wirklich gravierend.
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