hat diese Frage am gestellt
fin
Der Austausch von Dingen in einem jährlichen Rhythmus, z.B. des Filters, würden mit zur Wartung gehören. Jedoch nicht Kühlschlange, Thermometer etc. Das würde ich auch unter Reparatur einordnen.
Sie können aber auch einmal bei der Heiz-und Sanitärfirma nachfragen. Der Einfachheit halber schreiben diese dies auf ein und dieselbe Rechnung, der Vermieter dürfte aber nicht alles umlegen und muss rausrechnen.
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