gefragt von administrator am 30.11.1999

Wartungs- und Reparaturkosten Heizung

Auf der neuesten Heizkostenabrechnung, die unsere
Vermieterin vorgelegt hat, sind die Wartungskosten dreimal
so hoch wie in den Vorjahren. Aus der inzwischen eingesehenen
Originalrechnung der Heizungsfirma geht hervor, dass neben einer Wartungspauschale von 116 Euro eine Kühlschlange (40 Euro), ein Thermometer (27 Euro) und ein Fühler (40 Euro) in Rechnung gestellt werden. Ich würde denken, dass das Reparaturen sind, die nicht unmittelbar zur Wartung gehören, auch wenn sie zum Wartungstermin durchgeführt wurden. Die Vermieterin argumentiert dagegen, dass der Austausch solcher Teile mit zur Wartung zählt.
Meine Frage ist also, wie man sauber zwischen Wartungs- und Reparaturkosten trennen kann. Gibt es da eine klare Definition, aus der sich ergibt, dass die oben genannten Teile als Bestandteil der Wartungskosten anzusehen und also vom Mieter zu zahlen sind oder eben im Gegenteil als Reparatur zählen?
Stichwörter: heizung + reparaturkosten + wartungs

Antworten

antwort von fin am
Der Austausch von Dingen in einem jährlichen Rhythmus, z.B. des Filters, würden mit zur Wartung gehören. Jedoch nicht Kühlschlange, Thermometer etc. Das würde ich auch unter Reparatur einordnen.
Sie können aber auch einmal bei der Heiz-und Sanitärfirma nachfragen. Der Einfachheit halber schreiben diese dies auf ein und dieselbe Rechnung, der Vermieter dürfte aber nicht alles umlegen und muss rausrechnen.

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