hat diese Frage am gestellt
fin
Das wichtigste haben Sie vergessen anzugeben. Wie lange haben Sie denn diese Wohnung bewohnt?
Im Allgemeinen kann es durchaus sein, dass wenn die Wohnung bei Einzug weiß war, Sie z.B. eine blaue Wand wieder in den Ursprungszustand bringen müssen. Diese Farbe entspricht nicht dem allgemeinen Geschmack und es kann dem Vermieter passieren, dass dies einigen Mietinteressenten nicht gefällt. Letztendlich sollten Sie mit dem Vermieter einen Termin vereinbaren und fragen, was zu machen ist.
diekuni
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis. Die Wohnung haben wir seit 4 Jahren. Im Mietvertrag wurde auch angegeben, dass die Wohnung von uns in weißem Zustand übernommen wurde. Wir werden uns mit dem Vermieter mal in Verbindung setzen.
Vielen Dank.
Nicole
fin
Auch wenn die starren Fristen zu Schönheitsreparaturen nicht mehr gelten, so kann das Streichen von Bad und Küche bei Auszug fällig werden. Kommt auf den Zustand an. Möglich auch, wie schon erwähnt, dass Sie die Mietsache wieder in den Ursprungszustand versetzen müssen.
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