gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskostenabrechnung

Hallo!

Ist es eigentlich möglich Baumfällarbeiten als Kosten der Gartenpflege abzurechnen?

Danke!
Gruß Hikke
Stichwörter: betriebskostenabrechnung

Antworten

antwort von Rano am
Ja.
Hierbei handelt es sich um die wenigen Ausnahmen von Arbeiten, die nicht regelmäßig anfallen.

antwort von mcqeen am
net einfach ja schreiben, wie wäre es mit einem urteil wann und wo gesprochen,

was muß im mietvertrag stehen das ich mich an solche kosten beteiliegen muß obwohl ich keinen garten angemietet habe und auch keine bäume gepflanzt habe.


mfg

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