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maltas hat diese Frage gestellt
Hallo,
habe eine Wohnung gemietet Vertrag unterschrieben und eine Termin zur Wohnungsübergabe des neuen Wohnungs vereinbart.
Dafür habe ich mir auch einen Termin vereinbart.
Termin war 29.06 Dienstag und vertragsbegin ist 01.07
Hinzu kommt, dass ich mir 2 Wochen deswegen Urlaub bekommen habe.
Nun wurde die Schlüssel nich an mich übergeben, da der Vormieter es nicht Ordnungsgemäß die Wohnung überlassen konnte.
Eine neue Termin zum 01.07 wurde vereinbart. Dem Vormieter wurde Zeit eingeräumt bis zur nächtsen Termin die Mängel zu beseitigen.
Auch bei diesem Termin wurden die Mängel nicht beseitigt.
Der Vermieter hat mir vorgeschlagen, dass ich die Mängel selbst behebe und dafür einen festen Betrag angeboten und zugleich neue Termin zur Schlüsselübergabe den 05.07 vorgeschlagen.
Ich war damit einverstanden obwohl mir jetzt mittlerweile 1 Woche vom Urlaub verstrichen ist.

Da ich telefonisch nicht erreichbar war, wurde ich per Mail von meinem neuen Mieter angeschrieben.
Zitat:
leider können wir Sie zur Zeit telefonisch nicht erreichen.

Der Termin am Montag, 05.07.10, wegen der Übergabe Ihrer neuen Wohnung muss leider zunächst ausfallen und verschoben werden,
da der Vormieter doch noch selbst streichen möchte.

Tut mir Leid, bitte rufen Sie mich am Montag einmal an.
Zitat end.
Jetzt wird man mir in den nächsten Tagen neue Termin geben denke ich.

Mir ist bereits eine Woche Urlaub verstrichen und die nächste Woche wird wohl nicht anders ablaufen.

Die nächste Frage ist, wenn ich den Schlüssel habe bekomme ich wieder Urlaub von meinem Arbeitgeber ?

Wenn der Vermieter mir nicht rechtzeitig den Schlüssel übergibt, kann ich meine alte Wohnung auch nicht rechtzeitig übergeben.

Welche möglichkeiten habe ich?
Kann ich Schadenersatz verlangen?

Viele Dank!

2 Kommentare zu „Wohnungsübergabe nicht rechtzeitig”

Berthelstal Experte! 03.07.2010 07:24

Sie zahlen die Miete ab der Schlüsselübergabe. Die Woche Urlaub, welche Sie vor Mietbeginn genommen haben, ist allein Ihr Problem. Da bestand noch kein Vertragsverhältnis.
Wie es sich mit dieser Woche verhält, weiß ich nicht und hoffen Sie auf weitere Beiträge.

Balkonexperte Experte! 03.07.2010 11:29

Da Sie bis zu einem bestimmten Punkt mit den verschobenen Einzugsterminen einverstanden waren, entfällt wohl damit auch die Zahlung eines Schadensersatzes.

Sie hätten beim Platzen des ersten Termins Nägel mit Köpfen machen müssen, d.h. vom Mietvertrag zurück treten oder einen Schadensersatz, aber schriftlich, vereinbaren müssen.

Da der Mietbeginn der 01.07. sein sollte, die Wohnung aber nicht übergeben wurde, hat der Vermieter den wichtigsten Paragrafen (§ 535 BGB)des Mietrechts verletzt.

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