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Susanne
Das Mietrecht sagt, schau in den Mietvertrag !!!
Ganz gleich was Du zu Anfang gemacht hast, gilt die Vereinbarung lt. Mietvertrag, wenn sie rechtsgültig ist. Um dies einzuschätzen, braucht man den genauen Wortlaut.
Weiterhin kommt es drauf an, wie langen Du dort wohnst, ob Abgeltungsklauseln vereinbart sind etc.
Beispiel: verlangt der Mietvertrag z.B. bei Auszug grundsätzlich eine komplett weiss gestrichene Wohnung wäre dies eine ungültige Klausel.
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