gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizungsmodernisierung

Hallo,

vor zwei Jahren wurde in unserem Haus eine neu Gasbrennwertheizung eingebaut - die alte Ölheizung ist kaputt gegangen. Damals besaß die Alteigentümerin noch ein Nießbrauchrecht auf unsere Wohnung. Sie versäumte aber, eine mögliche Mieterhöhung vorzunehmen. Nachdem sie nun im letzten Jahr verstorben ist, möchten wir nun eine Mieterhöhung mit der Begründung der Heizungsmodernisierung von zwei Jahren durchsetzen. Können wir dies noch tun?

Danke für Eure Hilfe. Gundel
Stichwörter: heizungsmodernisierung

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