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buche hat diese Frage gestellt
hallo,
ich bin vor einem monat fuers studium in eine bereits bestehende wg gezogen. bei den besichtigungen war die wg, im gegensatz zum "normalen wohnen", sauber und aufgeraeumt.
die beiden mitbewohner, beide hauptmieter, entpuppen sich aber zunehmend als extrem unordentlich und unhygienisch!
wir haben zwar noch keinen untermietvertrag, der vermieter bekam von mir aber eine mail und ist damit in kenntnis über meine anwesenheit.
zudem habe ich 400€ kaution an die hauptmieter bezahlt.

ich moechte so schnell es geht wieder ausziehen!

Kann ich das ohne weiteres oder muss ich mich ebenfalls an die 3 monatige kuendigungsfrist halten?
was ist mit der kaution, werde ich die direkt nach der kuendigung wieder bekommen oder kann sie noch einbehalten werden?

danke schonmal fuer antworten!
gruß

5 Kommentare zu „Fristlose Kündigung einer Wg wegen Mitbewohner”

Berthelstal Experte! 11.11.2009 17:23

Ich habe es mir abgewöhnt, Fragen, welche in schlechten Deutsch gestellt sind, zu beantworten. Tut mir leid.

steffen_hoesel 11.11.2009 23:43

Ich weiß nicht, was du hast, so schlecht ist das doch gar nicht formuliert.

Zum Thema: Wieso zahlst du Kaution ohne unterschriebenen Mietvertrag? Das ist verdammt riskant und wenn du schon wieder ausziehen willst, wirst du Schwierigkeiten bekommen, die zurück zu bekommen. Hast du wenigstens eine Quittung erhalten auf der "Kaution" vermerkt ist?

buche 12.11.2009 01:52

..fuer Konstruktive verbesserungen immer offen!

das vertragsverhaeltnis besteht muendlich,
wenigstens eine art quittung habe ich.

eine idee ist die mietzahlung einzustellen und nur die differenz zur kaution zu bezahlen.
-ist das eine mgl?

und was ist mit der kuendigungsfrist?
ohne vertrag sollte ich eig keine haben.



steffen_hoesel 12.11.2009 03:00

Muendliche Vertragsverhältnisse sind schwammig und i.d.R. nicht rechtskräftig. Demnach hast du so gesehen keinen Mietvertrag und solltest problemlos raus kommen. Der "Vermieter" hat in dem Fall eigentlich auch nicht mal einen rechtlichen Anspruch auf die Miete. Allerdings muss er dir so auch die Kaution nicht zurückgeben. Ist - wie gesagt - alles sehr schwammig. Da wird dir jemand, der sich mit Rechtsfragen und solchen Zwischendingen auskennt, wohl besser weiterhelfen können. Pauschal würde ich aber sagen: Rauskommen dürfte bei der Lage überhaupt kein Problem sein.

edy Experte! 12.11.2009 08:23

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