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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

ich habe eine eilige frage. ganz einfach und kurz gesagt:

meine wohnung ist rund 75 qm gross und im mietvertrag stehen 80 qm.

mein vermieter will mir jetzt nur 154 € von den letzten 6 man. wiedergeben.

ich müsste aber geld aus einem zeitraum von knapp 2 jahren wiederkriegen.

er sagt er ist erst zu einer rückzahlung verpflichtet wenn die differenz mehr als 10 % beträgt.

und meint ich kann froh sein dass er mir überhaupt was wieder gibt.

wenn das so ist könnte ja jeder vermieter immer 9% auf den genaue qm zahl draufschlagen und müsste ja nie befürchten das er zurückzahlen muss wenn das raus kommt.

bitte u,m eine schnelle antwort
Stichwörter: kleiner + mietvertrag + wohnung

6 Kommentare zu „Wohnung kleiner als im mietvertrag”

Susanne Experte!

Das mit den 10% stimmt so!

Was steht denn im Mietvertrag?
Wenn Du einen Quadratmeterpreis zahlst, sich die Gesamtmiete also aus Quadratmeterpreis und angegebene Grösse der Wohnung ergibt, bekommst Du die Mehrleistung natürlich seit Mietanfang zurück.
Offensichtlich handelt es sich aber um eine ca. Angabe im Mietvertrag und die Aussage des VM ist richtig.

Christoph_A. Experte!

Wichtig ist nur, daß die richtige qm-Zahl bei der NK-Abrechnung verwendet wird, wenn nach qm abgerechnet wird. Ansonsten ist die Aussage des VM korrekt. Im Normalfall wird eine Gesamtmiete vereinbart und nicht nach qm.

Fressbaeckchen Experte!

Ich schließe mich meinen Vorrednern da an...

Der VM braucht vom Mietzins nichts zurückzahlen - jedoch muss bei allen Nebenkosten, die flächenabhängig abgerechnet werden, ggf. für die gesamte Mietdauer erstattet werden.

Das mit den 9% ... sagen wir mal so, die Rechtsprechung geht hier natürlich davon aus, daß die falsche Flächenangabe VERSEHENTLICH gemacht wurde ... ansonsten läge ein glasklarer Betrug vor!

Ein VM kann also sicher dann nicht eine falsche qm-Zahl angeben, wenn ihm z. B. vom Vormieter bereits dies vorgehalten wurde, oder aus einem Kaufvertrag die korrekte Zahl hervorgeht.

Ralf

ago


Hallo!

also!! ich wohne in diesem haus seit dem 01.10.2004.
ab diesem zeitraum bis zum 01.06.2005 also 8 mon. hatten wir eine andere vermieterin.

mit dieser haben wir einen mietvertrag über 80 qm gemacht.
und in diesem ist festgelegt das wir pro qm um die 5,50€ zahlen.
also ein vertrag nach qm oder sehe ich das falsch!?

nun hat sie das haus zum 01.06.2005 verkauft und der neue vermieter hat aus zeitdruck ersteinmal die alten verträge weiterlaufen lassen.

zum 01.12.2005 haben wir neue verträge bekommen und in diesen seht
das wir eine 80 qm wohnung mieten und der qm preis 5,00€ ist.
somit eine grundmiete von 400 € zu zahlen ist.

der neue vermiter wusste allerdings auch nicht das die wohnungen alle um die 4- 6 qm zu klein sind.

aber das ist doch sein problem.
er hat das haus ja damal auch mit gutachtern besichtigt.

ich will nun wissen ob er mir das geld für die 5 qm seit dem 01.06.2005 bis heute wiedergeben muss.
er gibt seinen fehler ja schon mit dem angebot der 154 € für den zeitraum von 01.12.2005 bis heute zu.

ich glaube er hat einfach angst das die anderen mieter davon wind bekommen.
er saniert zu zeit nacheinander die wohnungen und vergibt danach neue verträge, die sind sogar günstiger, aber trotzdem!

wir haben es beim umzug eine etage höcher an der laminatrechnung gemerkt und ihn darauf angesprochen. er will uns aber nur das geld der letzten 6 mon. für die obere wohnung geben.
die untere alte wohnung hat den gleichen schnitt und nach recherchen auch 5 qm weniger.
er ist nun genau ein jahr der vermieter und ich will auch das geld von einem jahr zurück.

Susanne Experte!

Meine Meinung:

Im Vertrag ist festgelegt, dass sich die Kaltmiete aus Quadratmeterpreis und Summe der Quadratmeter zusammensetzt. Demnach muss zuviel gezahlte Miete seit Vertragsbeginn zurückgezahlt werden und nicht nach einem Wunschtermin des Vermieters.

Fressbaeckchen Experte!

@ ago:

Das hättest du ja auch gleich sagen können, daß du noch einen schönen alten Mietvertrag mit Angabe des qm-Preises hast <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Dann ist's ja klar - wie Susanne schon geschrieben hat: Geld zurück seit Mietbeginn (auch von der alten Vermieterin!).

Aber - warum denn überhaupt "neue Verträge" bei neuem Eigentümer??

Ralf

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