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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe eine Frage:

Ich habe zusammen mit meinem Freund in eriner 43 qm Wohnung gewohnt.
Auszug war am 12.6.2004- Ablesung der Heizkosten hat nicht in unserem Beisein statt gefunden und hatte das Datum 14.7.04. Zu diesem Zeitpunkt hat schon ein Monat lang ein anderer Mieter in dieser Wohnung gewohnt.
Es wurden 13 Striche festgestellt, der Abrechnungszeitraum lag bei einem halben Jahr. Das Jahr davor- ein ganzes Jahr- haben wir 15 Striche verbraucht- komisch nicht?
Worum es allerdings noch mehr geht ist, dass die Abrechnung vom Heizkostenanbieter erst am 5.12.2005 per Post bei uns eingegangen ist. Ist diese Abrechnung nicht verjährt? Es kann doch nicht sein, dass ich nach 1 1/2 Jahren nach Auszug erst die Abrechnung erhalten habe, oder?

Ich brauche echt dringend Hilfe- habe zwar schon einen Anwalt eingeschaltet, doch der bemüht sich nicht und ich muss mich selber kümmern- habe am 15.05.2006 dann auch noch eine Mahnung bekommen in der sie bei Nichtzahlen mit einem Inkasso Unternehmen drohen.

Wer kann mir helfen?

Vielen Dank schonmal....

PiMo150783

1 Kommentar zu „Heizkostenabrechnung - Auszug 12.6.2004- Forderung!!!”

fin Experte!

Wenn die Abrechnung noch in 2005 versandt wurde, so ist das korrekt und Sie müssen Ihre Kosten begleichen. Das ist ja nun auch schon länger her und Sie haben seither nichts bezahlt?
Der eine Monat n dem angeblich der Nachmieter schon in der Wohnung gewohnt hat, ist unerheblich, da es sich hier um einen Sommermonat handelte während dem die meisten Heizungen nur auf Sommerbetrieb laufen. Wenn dann die periodische Ablesung wie immer im Juli war, so hat der Vermieter auch eine Zwischenablesung sparen können, da hier Sonderkosten auch für Sie angefallen wären. Weiß nicht ob es so war, aber möglich. Vielleicht hat der Nachmieter aber auch noch nicht die ganzen vier Wochen dort gewohnt. Auch das wäre denkbar.

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