gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung... und ich bin noch nicht einmal eingezogen!

Ich bin gerade ziemlich geplättet: zum 01.07. ziehe ich in eine neue Wohnung und jetzt liegt schon eine Erhöhung der Grundmiete vor...
Zum Sachverhalt: uns wurde beim Unterschreiben des Mietvertrags gesagt das geplant ist, innerhalb des nächsten Jahres die Heizungsanlage von Nachtspeicher entweder auf Fernwärme oder auf Gas umzustellen. Ein Termin konnte aber nicht genannt werden.
Jetzt, circa 2 Wochen später, ist mir schriftlich mitgeteilt worden, dass ab dem 01.09. mit den Bauarbeiten begonnen werden soll (Fernwärme ist geplant)und danach die Miete um 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht wird.

Ich habe irgendwo gelesen, dass eine Miete innerhalb des 1. Wohnjahres nicht erhöht werden darf... gilt diese Regelung nur für eine "normale" Mieterhöhung oder auch in meinem Fall???

Für Antworten wäre ich seeeehr dankbar!
Gruß, shoops
Stichwörter: eingezogen + einmal + mieterhöhung

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