gefragt von administrator am 30.11.1999
benötige Eure Hilfe...Nebenk. für Kabelanschluss & Fahrs
Hallo und guten Morgen,in meiner Nebenkostanrechnung steht das der Fahrstuhl und der Kabelanschluss pro Wohneinheit berechnet wird, allerdings hat der Vermieter, das wie folgt berechnet: Er hat den Betrag durch die Wohneinheiten geteilt und mal die Personen, die in der Wohnung leben berechnet...*grübel* Naja, nun würde mich mal interessieren, ob Kabel und Fahrstuhl nach Wohneinheit oder nach Personen berechnet wird!?
Zum anderen sind mehrer Mieter aus diesem Haus schon bei Anwälten wegen der suspekten Nebenkostenabrechnung und die sagten, bloß nicht bezahlen, die wäre nicht korrekt! Nun habe ich meine Rechnung auch noch nicht bezahlt und habe jetzt eine Mahnung bekommen. Wie soll ich mich verhalten? Wird die Nebenkostenabrechnung erst fällig wenn sie korrekt ist? Oder sollte man die unter Vorbehalt bezahlen? Nur, wenn das Geld erstmal weg ist bekommt man es auch nicht so schnell zurück!
Ich hoffe auf Eure Hilfe...
Vielen lieben Dank schon mal
Claudi
Antworten
antwort von fin am
Zunächst einmal in den Mietvertrag schauen ob diese Posten mit bei den Nebenkostenposten stehen. Kabel und Fahrstuhl sind grundsätzlich umlegbar und nach Mieteinheiten wäre auch korrekt. Nach Personen auch, da davon auszugehen ist, dass z.B. eine Mietpartei mit 3 Personen den Aufzug auch ca. 3x mehr benutzt als eine Einzelperson.
antwort von Claudi2103 am
Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
In meinem Mietvertrag und auch auf der Nebenkostenabrechnung steht das Kabelanschluss und Fahrstuhl per Einheit abgerechnet werden!
Also muss ich auch nur den einfachen Betrag bezahlen, aber die können dann ja wohl nicht, das noch mal 2 Personen rechnen, oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?!? Entweder wird das durch Personen mal die in einer Wohnung lebenden Personen gerechnet oder man rechnet es durch Einheiten!
Lieben Gruß
Claudi
