gefragt von administrator am 30.11.1999

fristlose Kündigung

:cry:
Hallo, kann mir irgendjemand ganz dringend weiterhelfen? Wir haben gerade eine fristlose Kündigung bekommen, und sollen bis zum 25.5.06 das Haus räumen. Ist das möglich? Kann man so kurzfristig kündigen? Fristlose Kündigung ist eigentlich rechtens, da wir letztes Jahr 3 Mieten nicht zahlen konnten. Aber wir bemühen uns und wir haben schon einige Gespräche mit unserer Vermieterin gehabt. Aber sie hat wohl aufgrund ihres Alters die meißte Arbeit an ihre Tochter abgegeben, und die hat alles gleich zum Anwalt gegeben. Wir haben eine kleine Tochter von 13 Monaten.
Biite, kann uns da jemand schnellstmöglich weiterhelfen!!!!!!!!!!!!!!

Danke!
wikimaedel
Stichwörter: fristlose + kündigung

Antworten

antwort von Christoph_A. am
Fristlos heißt zwar nicht von heute auf morgen, aber zumindest innerhalb von ca. vier Wochen, soweit ich weiß. Von daher kommt es bei euch hin. Zieht ihr nicht aus, kann eine Räumungsklage auf euch zukommen.

antwort von Wikimaedel am
Aber bis zum 25. sind es nur 2 Wochen. Wie soll man denn bis dahin eine Wohnung finden und den ganzen Umzug schaffen?

antwort von Christoph_A. am
Der Vorgang dürfte ja schon länger schwelen, sodaß die Kündigung nicht ganz überraschend kommt.

Solltet ihr am 25. nicht raus können, dürfte es noch etwas dauern bis der VM eine Räumungsklage einreicht, geschweige denn dieser stattgegeben wird.

Wenn ihr also zum 1. Juni oder 1. Juli was findet, sollte es kein so großes Problem mit dem VM geben.

Der Wohnungsmarkt ist bis auf wenige Ausnahmen eigentlich entspannt genug.

antwort von Wikimaedel am
Naja, eigentlich hatten wir nicht mit einer Kündigung gerechnet. Wir hatten erst im Februar ein Gespräch mit unserer VM und da haben wir die Lage erklärt und ihr fest zugesagt, daß sie ihr Geld bald bekommt und ab da haben wir auch monatlich etwas überwiesen, um den guten Willen zu zeigen. Wir haben ihr erklärt, daß wir unseren Zweitwagen verkaufen (wir wohnen auf dem Land) und dann bekommt sie das Geld. Sie war damit einverstanden. Und dann ohne Vorwarnung sowas. Vorallem, weil im Schreiben vom Anwalt erst was von fristloser Kündigung zum 25.5. steht und ein paar Zeilen weiter unten steht fristgemäße Kündigung zum 30.11. aufgrund von Eigenbedarf.

antwort von Susanne am
Um die "fristlose" abzuwehren könnt Ihr sofort alle Schulden begleichen, die fristlose Kündigung ist dann nichtig.

antwort von Christoph_A. am
Wir können an dieser Stelle natürlich nicht beurteilen, was zu dieser harten Haltung des VM geführt hat. Wurden Vereinbarungen vom Mieter nicht eingehalten ?

Aber auch egal. Rein rechtlich betrachtet hat der VM die Möglichkeit fristlos zu kündigen, wenn der Mietrückstand mehr als zwei Mieten beträgt. Irgendwelche Ratenzahlung muß er nicht annehmen.

Wenn kein vernünftiges Gespräch mehr möglich ist, wird der Mieter nicht umhin kommen, sich schnellstmöglich eine neue Unterkunft zu suchen.

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