gefragt von administrator am 30.11.1999

Kautionsrückzahlung Untermietvertrag

Wann muss ich als Hauptmieter die Kaution an meinen Untermieter zurückzahlen?

1. Der Hauptmietvertrag endet 2 Monate nach dem Untermietvertrag, die Wohnung ist in dieser Zeit unbewohnt. Kann ich mit der Rückzahlung der Kaution warten, bis klar ist ob der Vermieter die Wohnung betreffende Ansprüche an mich stellt?

2. Einen Teil der Kaution möchte ich auf jeden Fall behalten, bis die Nebenkosten abgerechnet sind. Ist das rechtens?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Antworten

antwort von Susanne am
Ja, Du kannst Dir mit Abrechnung der Kaution bis 6 Monate nach Mietende Zeit lassen und einen angemessenen Betrag für die Nk einbehalten.

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