gefragt von administrator am 30.11.1999

Mitvertrag 'Instandhaltung'

In meinem Mietvertrag ist festgelet, dass ich alle 3 jahre Decken, Heizkörper, Fensterrahmen usw..den Rest alle 5 Jahre fachgerecht streichen lassen muss.
Jetzt habe ich morgens mit halben Ohr etwas gehört, dass diese Art der Klausel im Zusammenhang damit, dass ich beim Auszug auch wieder streichen lassen muss nicht rechtens ist.
Weiß darüber jemand was? Ich habe leider nichts näheres mehr dazu finden können....
Stichwörter: instandhaltung + mitvertrag

Antworten

antwort von Stic am
Hallo

Kann mir bitte jemand sagen, ob ich für meinen Sohn wenn er mir anteilig Mietezahlt die Einwilligung des Vermieters für einen einen Untermietvertrag benötige.
Er wohnt ja schon hier zwar erst ein Jahr aber er wohnt hier.


gruss
Stic

antwort von hhm am
Hallo,

hier nachzulesen:

http://www.wams.de/data/2006/04/30/880074.html

HHM

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