gefragt von administrator am 30.11.1999

Frage zum Zeitmietvertrag

Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Ich bin im Januar 2006 in eine neue Wohnung gezogen. Ich habe einen Mietvertag unterschrieben, in dem die Klausel steht "Beide Mietparteien verzichten bis zum 31.12.2007 auf eine ordentliche Kündigung".
Ich dachte, dass alle Mietverträge die nach dem 01.09.2001 geschlossen wurden, gar keine Befristung mehr enthalten dürfen!?
Ich muss nun leider wieder umziehen und habe mit einer Künfigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Diese wurde vom Vermieter mit Hinweis auf die Klausel leider nicht akzeptiert.
Habe ich eine reelle Chance aus diesem Mietvertrag rauszukommen oder bleibt mir nur die Suche nach einem Nachmieter?
Stichwörter: frage + zeitmietvertrag

Antworten

antwort von Susanne am
Die Klausel ist gültig, da es sich nicht um eine Befristung, sondern um gegenseitigen Kündigungsverzicht handelt.
Das mit der Nachmietergestellung geht nur, wenn der VM damit einverstanden ist.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Zeitmietvertrag
Alter Zeitmietvertrag
Kündigung befristeter Mietverträge, Zeitmietvertrag
Frage wegen qm..........und was zur Wohnung gehört?
Zeitmietvertrag vorzeitig ergänzt/geändert Alles rechtens?