gefragt von administrator am 30.11.1999
Bitte um Hilfe!Vermieter verweigert Kündigung d. Mietvertrag
Liebe Leser,ich habe ein groЯes Problem und hoffe, dass ihr mir helfen kцnnt. Vielleicht hatte jemand schon mit solchen Situationen Erfahrungen?
Nach dem Umzug in ein anderes Bundesland habe wir (Familie) ein 4 Zimmerwohnung gemietet. Jedoch war unsere finanzielle Lage nicht gerade gut. Aber auf der Strasse leben konnten wir nicht. So haben wir uns eine gьnstige Wohnung gefunden. Arbeiten tun wir auch, jedoch wie es so ist, eine Pechstrдne kommt selten alleine. So hatte mein Arbeitgeber den Lohn aufgrund der Insolvenz nicht vollstдndig gezahlt. Vordem einziehen in das Haus haben wir vereinbart die Kaution in 3 Raten zu bezahlen. Ein groЯteil der Kaution haben wir auch bezahlt. Wir haben gespart wo es nur geht, und denoch war das schwer. Jetzt hatten wir das Glьck und haben eine gьnstigere Wohnung gefunden. So haben haben wir uns entschieden auszuziehen und in die andere Wohnung zu ziehen. Nun zum Problem:
Hat der Vermieter das Recht die Kьndigung zu verweigern, solange die Kaution nicht zu Ende gezahlt wurde?Ich meine in unseren finanziellen Lage bleiben wir dort dann immer leben. Es muss doch da eine Mцglichkeit geben auszuziehen???
Ich hoffe ihr kцnnt mir helfen? Wдre jedem dankbar.
Antworten
antwort von Taifun2050 am
Leute, wo seid ihr? Hatte niemand bereits solche Sitiationen gehabt??
antwort von Rano am
So ist es!Kaum jemand hier wird Erfahrungen haben mit Mietverhältnissen, die schon wieder beendet werden, bevor die Kaution vollständig gezahlt ist. Schließlich handelt es sich hierbei um einen Zeitrahmen von i.d.R. höchstens 3 Monaten.
In der Situation Deines Vermieters wäre ich auch nicht übermäßig glücklich, wenn eine Vermietung innerhalb weniger Monate schon wieder beendet wird und würde kein großes Entgegenkommen signalisieren.
In diesem Forum zählen auch mehr Fakten als persönliche Schicksale. Vielleicht solltest Du diese mal nachliefern.
Mietbeginn. Gekündigt zum. Bereits bezahlte Kaution. Verhältnis zum VM. ...
Gruß
Ralph
antwort von fin am
Der Vermieter kann auf Zahlung der vereinbarten Kaution bestehen und darauf, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. Kündigen können Sie aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
