gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskostenabrechnung

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe laut Vermieter am 31.03.2006 meine BKA zugestellt bekommen.
Jedoch habe ich den Brief erst am 1.04.2006 in meinem Briefkasten gefunden ohne Poststempel und laut Vermieter per Bote zugestellt.
Am 31.03.2006 habe ich das letzte mal 18.15 Uhr in meinen Briefkasten geschaut weil ich einen wichtigen Brief erwartete jedoch war nichts vorhanden allerdings auch kein BKA.

Der Brief des Vermieters enthielt folgende Unterlagen:

-Anschreiben mit Aufforderung zur Nachzahlung innerhalb 4 Wochen
- Einzelabrechnung vom Wärme-Messdienst mit folgendem Satz am Anfang
" Die nachfolgende Heiz - und Betriebskostenabrechnung für ihre
Wohnung wurde am 31.03.2006 im Auftrag von "NAME meines
Vermieter" erstellt!!!

Mein Mietverhältnis in dieser Wohnung beginnt laut Mietvertrag am 01.07.2004.

Abrechnungszeitraum laut BKA ist der 01.04.2004 - 31.03.2005
Nutzungszeitraum : 01.07.2004 - 31.03.2005

Nun ist es so das eine Nachzahlung in Höhe von 436,99 € anfällt was ich für 9 Monate Nutzungsdauer im Abrechnungszeitraum ganz schön viel finde.

Folgende Fragen dazu :

1) Kann der Vermieter in diesem fall die Nachzahlung verlangen obwohl die BKA eigentlich meiner Meinung nach zu spät, laut seiner Aussage jedoch pünktlich am letzten Tag zugestellt worden ist?

Ich habe im Internet gelesen das der Mieter die BKA innerhalb der Jahresfrist in den Händen halten muß, was aber selbst bei Zustellung am letzten Tag schwierig ist da ich ja nicht wissen kann um welche Uhrzeit der Vermieter diese in den Postkasten wirft.

2) Wie oft bin ich in dem Fall verpflichtet in den Postkasten zuschauen und welche Uhrzeiten schließt das ein? Gilt es auch dann nich als zugestellt wenn er den Brief meinetwegen um 23.59 Uhr einwirft?

3) Rechnet sich in dem Fall der Gang zum Anwalt?


Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Stichwörter: betriebskostenabrechnung

Antworten

antwort von Curo2000 am
Normalerweise heißt es, der Zugang muss zur üblichen Zeit erfolgen, i.d.R. bis 18.00 Uhr.

Problematisch wäre jetzt wenn der Bote sagt das er die Abrechnung um 17.30 eingeworfen hat.

Nächster Punkt: wer ist der Bote? ein Dritter? Versteh das nicht falsch, aber ich denke, im Fall das der Bote nicht der Vermieter ist steht dann Aussage gegen Aussage zu deinen Ungusten.

Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt zu Rate ziehen, der Fall ist zu grenzwertig um hier eine richtige Antwort zu bekommen.

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