gefragt von administrator am 30.11.1999

Vorzeitiger Auszug

Folgender Fall liegt vor:
In einer 3er WG gibt es einen Hauptmieter und 2 Mieter (Untermieter?) die keinen schriftlichen Mietvertrag mit dem Hauptmieter oder dem Vermieter abgeschlossen haben. Nun will einer der Untermieter vorzeitig (ohne Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist) aus seinem teilmöbiliertem Zimmer der WG ausziehen. Der Untermieter hat mit dem Hauptmieter abgesprochen sich um einen Nachmieter zu kümmern. Dieses ist auch geschehen, der Untermieter hat dem Hauptmieter etliche Interessenten präsentiert. Ein Interessent hat eine mündlichen Zusage für des Mietverhältnis gegeben mit dem Einverständnis des Hauptmieters, aber nach einer Woche widerufen. Die übrigen Interessenten waren dem Hauptmieter nicht "gut" genug, so daß nach Auszug des Untermieters des WG-Zimmer noch leer stand.
Wer muß für die Miete des WG-Zimmers aufkommen? Der Untermieter oder der Hauptmieter?

Vielen Dank für die Antworten

Himmel
Stichwörter: auszug + vorzeitiger

Antworten

antwort von Rano am
Der Untermieter während der regulären, dreimonatigen Kündigungsfrist.

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