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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi alle zusammen.

hätte da mal ne kleine frage:

Ich hab seit längerem (bestimmt schon 2 Jahre - wohne aber schon 5 jahre in der wohnung) Schimmel im Bad.
ich habe eine badewanne - in der ich mich auch gleichzeitig dusche. natürlich ist das bad nur bis zur mitte gefliest (nach oben hin meine ich) und dadurch, dass ich im bad dusche, kommt auch viel wasser mit der wand (die obere hälfte, die nicht gefliest ist) in berührung.
Darunter habe ich eine rigipsplatte.
so, jetzt fällt der putz natürlich ab und auch auf der rigipsplatte ist schimmel.
vor kurzem meinte eine bekannte von mir, ich müsste das entfernen, da ja schimmel bekanntlich schädlich ist.
so, nun stehe ich da und hab keine ahnung wie ich vorgehen sollte.

der schimmel ist auf dem putz und auch auf der rigipsplatte (da ja der putz schon teilweise abgefallen ist)

Muss das mein Vermieter bezahlen?
Theoretisch könnte man meinen, der schimmelbefall kommt vom duschen aber im endeffekt hätte es durch das baden ja auch kommen können, da ja hierbei auch die luftfeuchtigkeit zunimmt. Hab kein fenster im bad nur so ein luftgitter welches irgendwo nach außen führt

kann meine vermieterin mir vorwerfen, ich hätte den duschkopf nicht installieren und nicht duschen dürfen? (da ja nur bis zur hälfte des bades gefliest ist)

vielleicht hat jemand einen tip für mich, wie ich am besten vorgehen sollte.

schon mal vielen vielen dank.
Stichwörter: bad + dafür + schimmel + zuständig

5 Kommentare zu „Schimmel im Bad - wer ist dafür zuständig?”

Rano Experte!

Du erkennst doch, daß das Nasswerden eines nicht gefliesten Bereichs Dir den Schimmel beschert. Wie ich lese, hast Du die "Duschfiunktion" nachträglich etabliert. Ich finde es unter diesen Voraussetzungen ziemlich unverfroren, hier den VM in die Pflicht nehmen zu wollen!

Sophiapt

Hallo,
ich bin Vermieterin und hab vor 6 Jahren eine komplett renovierte Wohnung, insbesondere ein ganz neues Badezimmer! vermietet. Nun ist diese Familie ausgezogen (Trennung). Bei der Wohnungsübergabe hab ich erstmalig feststellen müssen, dass die Badewannenfuge im Dusschbereich schwarz ist. Die Familie selbst hat mir nie davon erzählt oder darauf hingewiesen. Auf meine Anmerkung das hier die Fuge schwarz wäre würde mir einfach gesagt ich als Vermieterin hätte die Sorgfaltspflicht vernachlässigt, weil ich alle 3 - 4 Jahre die Fugen hätte erneuern müssen. Der Vermieter weigert sich hierfür aufzukommen, geschweige denn noch die Fuge zu erneuern. Er behauptet, es wäre nicht sein verschulden. Und nun?

Rano Experte!

a) Eröffne doch bitte ein neues, eigenes Thema!

b) Silikonfugen werden nun halt mal schwarz. Das kann man durch ein Zutun kaum fördern oder unterdrücken.
Du hast es vor 6 Jahren machen lassen, nun ist es eben wieder fällig.
Es ist natürlich ein doofe Arbeit, das alte Silikon aus der Fuge zu popeln (was absolut die Hauptarbeit bei einer Erneuerung ist), aber dafür würde ich keinen Streit mit den Mietern anfangen!

Gruß
Ralph

fin Experte!

@ apricot

Natürlich darf man in einer Badewanne auch duschen und stehen. Was sollten denn dann z.B. ältere Mieter machen, die nicht mehr so gut aus einer Wann aufsteigen können?
Ein Badezimmer gehört ausreichend gelüftet. Das ist ohne Fenster und unzureichender Ablüftung immer ein Problem. Eine Rigipsplatte als Wandbelag ist natürlich für ein Bad auch nicht gerade das Beste.
Hier scheinen mit Wohnungsmängel vorzuliegen an denen der Mieter nichts ändern kann. Die Art wie er sich wäscht, kann man ihm letztendlich nicht vorschreiben. Der Schimmel aber muß dem Vermieter schnellstmöglich gemeldet werden, damit die Wand saniert werden kann. Wenn man 2 Jahre lang keine Mängelanzeige gemacht hat, sehe ich eher hier das Problem, dass der Mieter mit in die Kostenmangel für die Wand genommen werden kann.

fin Experte!

@ sophieapt: Verstehe in Ihrem Beitrag nicht ganz wieso Sie im letzten Satz vom Vermieter in der dritten Person schreiben. Sind Sie nun der Vermieter oder nicht oder brauchen Sie eine Antwort für eine Klausur? <!-- s:? --><!-- s:? -->

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