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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Partner und ich haben zum 1.12.05 eine Wohnung im Erdgeschoss mit Terrasse gemietet. Die Terrasse war zum 1.12.05 noch nicht fertig, weil das Haus ein kompletter Umbau war. Die Vermieterin sagte uns, dass wir noch eine Terrasse bekommen, ein Stück Rasen noch dazu und das auch noch ein Zaun dann darum kommt. Die Terrasse haben wir jetzt Anfang April gemacht bekommen, aber das Grundstück ist noch nicht abgezäunt und die Vermieterin sagt nun, dass wir selber einen Zaun machen müssen. Hat sie Recht? Hier ist auch noch gar nichts abgetrennt und jeder könnte von der Straße aus auf unsere Terrasse laufen. Und wir können sie auch so nicht nutzen, weil man von überall auf die Terrasse schauen kann und wir auch keine Möbel über Nacht auf der Terrasse stehen lassen wollen.

Lieben Gruß,
Kerstin
Stichwörter: grundstück + macht + zaun

3 Kommentare zu „Wer macht den Zaun um das Grundstück?”

Rano Experte!

Leider läßt sich das hier nicht beantworten, da die baurechtliche Notwendigkeit einer Grundstückseinfriedung m.E. in der Kommunalordnung beschrieben ist.
Hier also ggf. mal beim Bauamt o.ä. nachfragen.

Gehen wir davon aus, dass das Grundstück eingefriedet sein muß:
Zunächst angemessene Frist setzen (vorstellbar wären hier 4 Wochen).
Danach den Zaun selbst setzen oder setzen lassen und die Kosten von der Miete abziehen.

Gruß
Ralph

fin Experte!

Halt! Kosten für irgendwelche selbst bestellten Maßnahmen kann man nicht einfach von der Miete abziehen! Die Mietzahlung hat mit dem Zaunproblem nichts zu tun. Die Sache läge dann höchstwahrscheinlich bald vor Gericht.
Miete zahlt man für den gemieteten, überlassenen Wohnraum, nicht für einen Zaun.
Wenn der Vermieter schon zahlen soll, dann wenigstens formell korrekt den Rechnungsbetrag für den Zaun mit Quittungen an den Vermieter senden. Aber dann ist auch noch nicht klar, ob er das zahlen muss.
Hier scheint mir auch ein Interessenskonflikt vorzuliegen. Kein Grundstückseigentümer ist verpflichtet einen Zaun um sein Grundstück zu ziehen. Wollen Sie aber dennoch einen haben, weil Sie persönlich gerne eine eingezäunte Terrasse hätten wegen Schutz vor Möbeln, dann sollten Sie auch die Kosten dafür tragen.
Die Miete jedenfalls dürfen Sie nicht wegen diesem Problem antasten.
Wie wäre es denn z.B. mit einer niedrigen Heckenbepflanzung um die Terrasse? Wäre jedenfalls sichtmindernder als ein Zaun.

calima aktiver Benutzer

Die Vermieterin sagte uns, dass wir noch eine Terrasse bekommen, ein Stück Rasen noch dazu und das auch noch ein Zaun dann darum kommt.[/quote:083b8]

Falls diese Aussage beweisbar ist, ist dieses eine Zusicherung der Mietsache. Hier könnte dann der Vermieter in der Pflicht stehen?
Allerdings würde das "gute" Mietverhältnis schon gleich zu Anfang gestört. Hinweis: Falls es sich hier um ein Zweifamilienhaus handelt und Vermieter auch in diesem Haus wohnt, könnte der Vermieter ohne einen gesetzlich zugelassenen Kündigungsgrund auch mit Frist 6 Monaten kündigen.
Nehmen Sie das Angebot Ihres Vermieters an und errichten Sie Ihren eigenen Zaun.

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