gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag mit Mindestlaufzeit kündigen

Hallo allerseits!
Ich habe eine Frage. Dazu möchte ich kurz den Sachverhalt erläutern. Meine Freundin ist 2002 in eine Wohnung eingezogen. Damals gab es einen Vertrag mit einer Mindestmietdauer von 24 Monaten. Nun wurde die Miete etwas erhöht, ein neuer Vertrag aufgesetzt in dem wieder eine Mindestmietdauer von 24 Monaten eingefügt wurde. Nun will meine Freundin aber dort ausziehen.
Meine Frage:
1. Ist es rechtlich in Ordnung der selben Person erneut eine Mindestmietdauer aufzuzwingen?
2. Oder gilt trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, dass sie so schnell wie möglich aus diesem Vertrag herauskommt?

Für Ihre Antworten bin ich bereits im Voraus dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Steffen


PS: Frohes Osterfest

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietvertrag nur vom Ehegatten unterschrieben
Mietvertrag; Untermiete und Untervermietung
Mietvertrag; Mietaufhebungsvertrag
Mietvertrag; Ehescheidung wer bekommt d. Wohnung
Mietvertrag DDR, Begehung der Wohnung