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Glasbruch

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo, vor gut 1 Woche ist ein Vogel in unsere Scheibe im Wohnzimmer geflogen und hat diese beschädigt. Wir haben eine Doppelverglasung wodurch glücklicherweise nur die äußere Schreibe kaputt gegangen ist. Die innere hat bis jetzt noch gehalten. Unser Vermieter meint wir müssen für den Schaden aufkommen. Da wir den Schaden aber nicht verursacht haben, fühlen wir uns dafür auch nicht verantwortlich. Wer kann uns hierzu kurzfristig weiter helfen?? Evtll auch mit Quellen aus dem Gesetz oder von Urteilen????

Hätten bis Ostern doch gern noch ne neue Scheibe <!-- s:wink: --><!-- s:wink: -->

Viele Grüße
Crazyengel
Stichwörter: glasbruch

7 Kommentare zu „Glasbruch”

 fin Experte!

Bis Ostern werden Sie wohl kaum eine neue Scheibe bekommen <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Die Sache wird so immer strittig bleiben.
Grundsätzlich ist der Vermieter für so etwas mit seiner Gebäudehaftpflicht verantwortlich. Wenn der Schaden vom Mieter zu verantworten ist, dann ist der Mieter dafür zuständig. Nur wer will denn was beweisen? Haben Sie den toten Vogel noch? <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

 Endu Profi

@fin: Du schreibst wieder nur Müll!!!

Haftpflichtversicherungen sind generell nur für Schäden gegenüber Dritten zuständig. Hier ist aber die Scheibe des VM betroffen. Demnach könnte höchstens der tote Vogel Ansprüche an den VM stellen der diese dann an seine Gebäudehaftpflicht weitergeben kann. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Meiner Einschätzung nach ist hierfür der VM zuständig, da den Mieter hier kein Verschulden trifft, und es Eigentum des VM betrifft. Ist aber nur meine laienhafte Meinung! <!-- s:? --><!-- s:? -->

 Susanne Experte!

Schadenersatz kann man nur geltend machen, wenn man einen Verursacher hat, der zahlungsfähig ist. Hier nicht der Fall.
Daher:
Schaden dem VM schriftlich melden und Frist zur Beseitigung setzen. Da es sich um das Eigentum des VM handelt muss dieser das auch Instand setzen.

 administratore

Herr oder Frau Fin : wann dürfen wir uns endlich glücklich schätzen , das " Sie " endlich dieses Forum nicht mehr mit ihren fachlich kompetenten Antworten belästigen !!!!

 fin Experte!

Letztendlich kann hier niemand wirklich wissen ob der Schaden tatsächlich von einem toten Vogel herrührt. Dass ein Vogel eine Glasscheibe derart beschädigt, dass man gleich eine neue braucht, ist doch recht selten <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

 Rano Experte!

Schädiger ist doch hier der Vogel! Was soll also die Diskussion. Der Schaden muß gegenüber den Erben des Vogels geltend gemacht werden!!!


*rotfl*


Ach neeeeee, laß fin mal drin ... es gibt doch sonst so wenig zu lachen auf dieser Welt! <!-- s ;-) --><!-- s ;-) --> <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

 Denius007

Hallo,

schön das es eine Seite gibt, wofür man nicht gleich 100Euro bezahlen muss!!

Mein Problem: ich Wohne in einer Dachgeschosswohnung! Ich kam gegen 11.00 Uhr nach Hause und traute meinen Augen nicht! Das Glas meiner Braas-Dachfenster (Doppelverglast) sind kaputt! Die äussere Glasscheibe wie auch die innere Glasscheibe haben einen Riss der von links nach rechts sich über das gesamte Fenster zieht! Nachdem ich mit meinem Vermieter gesprochen habe, meinte er, dass ich für diesen Schaden aufkommen müsse! Für mich kommen 2 Erklärungen in betracht. 1. Es ist ein Vogel gegen die Scheibe geflogen oder 2. es war die Hitze, die die Glasscheiben zum springen gebracht hat. Weiss jemand, wer für diesen Schaden aufkommen muss?? Gibt es eine eindeutige Sachlage für mein Problem?

Viele Grüsse

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