gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietminderung

Hallo,

ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen

Wir haben folgendes Problem.

Wir wohnen seit einem Jahr in einem Haus zur Miete. Bei uns im keller
ist Schimmel, der war bereits vor dem Einzug, davon wussten wir
garnichts. Jetzt entfernt die Vermieterin den Schimmel natürlich. hat
die Baufirma beauftragt. Das bauen wird ca. 3 Wochen dauern

Und jetzt kommt das Problem:

Wir haben ein kleines Kind, das gerade mal 4 Tage alt ist. Und das,
was die draußen machen, ist nicht gerade leise ( Bagerarbeiten,
bohren u.s.w ). Das Kind zuckt jedesmal zusammen, wenn Sie in die Tür
klingeln oder wenn es zu laut ist. Ist eben wie an der Baustelle. Wir
können unseren Keller nicht nutzen, unseren den Grundstück genauso
wenig, ist alles rausgerupft. Überall liegt der Dreck. Unsere Kinder
können nicht raus, sitzen zu Hause, da es draußen viel zu dreckig
ist. Die Firma benutz unseren Strom und unser Wasser, und das ist
nicht gerade wenig bei den ganzen Baugeräten, die die haben. Die
Kosten tragen wir natürlich. Und das ganze wird 3 Wochen dauern.

Haben wir einen Anspruch auf eine Mietminderung und wenn ja, um
wieviel Prozent? Soll die Mietminderung schriftlich erfolgen? Und
wenn die vermieterin nicht einverstanden ist, an wen kann ich mich
wenden?

Ich hoffe, Sie können uns hier weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Stichwörter: mietminderung

Antworten

antwort von administrator am
hallo,

sie haben auf jedenfall anspruch auf mietminderung, schauen sie mal im bereich "mietminderung " nach, dort sind fast alle arbeiten/mietminderungspunkte mit % beschrieben.

halten müssen sie sich natürlich an ihre vermieterin, gut ist ja, das diese gewillt ist, den schimmel zu entfernen, wenn sie dies nicht machen würde, dann wäre wohl das gesundheitsamt/bauamt zu befragen ...

gruß

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