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Schoenheitsreparatur bei Auszug nach 2 Jahren

 rednaz hat diese Frage am 07.06.2009 gestellt
Hallo,
unser Auszug steht nach 2 Jahren Mietzeit an.
Im Mietvertrag steht u.a. folgendendes:
Schönheitsperaraturen,
Küche, Bäder, Dusche,Toillette nach 3 Jahren
Wohn-Schlafzimmer, Diele,Flur nach 5 Jahren
Bei Beendigung des Mietverhälnisses sind die Räume
in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen bedinfen müssen.
Ich habe gehört, dass bei Auszug nach 2 Jahren keine Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind.
Gibt es eine neues Gesetz?
Wer kann mir helfen.
Danke
Stichwörter: bei + schoenheitsreparatur + auszug

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