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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben vorgestern unsere Nebenkostenabrechnung von 2005 bekommen. Das einzig Schöne daran ist, dass die so schnell waren... Ansonsten sind wir recht entsetzt, denn wir müssen rund 70€ nachzahlen. Das mag nicht besonders viel klingen, aber wir sind erst am 23.12.2005 eingezogen. Das Mietverhältnis begann am 01.12.2005 und ab da haben wir täglich die Wohnung renoviert (der Vermieter & Vormieter stellten Material), weil sie im schlimmen Zustand war.

Ich habe die Abrechnung unter die Lupe genommen, weil sich das unfassbar anhörte. Die Ursache für die hohe Nachzahlung scheinen die Heizkosten und evtl. Wasserkosten zu sein. Das Wasser wird hier nach Mietern abgerechnet. Wir haben keinen eigenen Wasserzähler. Man sagte mir, sowas sei inzwischen gar nicht mehr zulässig. Geheizt haben wir wenn es hoch kommt 5 Tage und dann auch nur in einem Raum über Nacht, wo gerade gestrichen wurde.

Die Abrechnung beläuft sich auf ganz 2005 und wurde halt anteilig für einen Monat für uns ausgerechnet. Klar, im Nachhinein halte ich es für dumm, dass wir bei der Übergabe nicht die Zählerstände haben ablesen lassen (die Heizungen haben noch die alten Verdunstungszähler), aber ist das so korrekt? FÜr mich ist das eine Menge Geld als Studentin. Macht es Sinn sich da beim Vermieter zu beschweren? Hat man Aussicht auf Erfolg? Falls doch, wie muss ich es angehen? Oder muss ich in den sauren Apfel beißen und das als Pech ansehen?

Danke im Voraus
Stichwörter: vormieter + bazahlen + heizkosten

2 Kommentare zu „Muss ich die Heizkosten vom Vormieter bazahlen?”

fin Experte!

Sorry, aber all die Sachen die Sie jetzt anmängeln, hätten Sie bereits vor Mietvertragsabschluß klären und es sich mit dieser Wohnung noch einmal überlegen können. 70 EU Nachzahlung ist wahrhaftig nicht viel.
Von Dezember bis Ende März war es sehr kalt und wir hatten einen langen Winter. Da Sie voll in die Heizperiode mit Ihrer Mietzeit fallen, fallen eben auch höhere Heizkosten an, als wenn man z.B. im Mai eingezogen wäre und im Juli Ablesung wäre.
Wohnungen ohne Wasserzähler gibt es vielerorts noch in Altbauten. Der Vermieter verstößt gegen kein Gesetz wenn das eben noch so ist. Die Kosten Für Wasser werden dann nach Personenzahl berechnet. Das ist vollkommen legitim.
Verdunstungsröhrchen bei den Heizkörpern sind zwar nicht up to date, aber auch legitim. Wie schon gesagt, hätte Ihnen das alles bereits vor Einzug auffallen oder interessieren können.
Ob Sie die Wohnung renoviert haben oder nicht, hat mit den Betriebskosten nichts zu tun. Diese fallen an und müssen bezahlt werden.

mania

Hallo nochmal,

ja, das habe ich mir schon gedacht. Naja, die Nachzahlung von 70€ gilt ja ausschließlich für Dezember, und deshalb ist es ja so ärgerlich, weil wir ja weniger geheizt haben, als wir in der Nebenkostenvorauszahlung bezahlt haben... Naja, ich bin jung und habe für die Zukunft was dazugelert <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Danke

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