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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
BeitragVerfasst am: Mi Apr 05, 2006 1:38 pm Titel: Mündlicher Mietvertrag - welche Regelung für Nebenkosten

Hallo an die Experten!

Ich ziehe demnächst aus einer Wohnung aus, und sehe Streit um die Nebenkosten auf mich zukommen. Ich bitte daher um möglichst kompetente Auskünfte zur rechtlichen Lage.

Situation:

- Untermiete im Bauernhof-Wohnung
- Nur mündlicher Vertrag, schriftlicher scheiterte an Zeitmangel/ Unlust beidseitig
- Wir bezahlen die Miete monatlich, Bis 12/ 05 ohne Zusätze, seit dem steht "Miete inklusiv" auf dem DA
- Vereinbart war: 300 Eu monatlich und (fast wörtlich) "die Heizkosten kann man ja nicht so recht berechnen, weil ..." da kam sowohl, daß das alles so schlecht isoliert ist, und auch, daß er mit der Abrechnung nicht recht klarkommt. Das endete mit einem "da müssen wir mal sehn".[/b:b97e8]
- Beginn Januar 2005, Renovierung ab Dez 2004

Problem: Nun redet der Mann immer wieder von Nebenkosten abrechnen, Gas verbraucht und Strom und so. Ich hatte, unter Druck des Kündigungsschreibens, auch einen Vorschlag zur Kostenverteilung ausgesprochen. Meine Parnerin besteht jedoch - was ich korrekter finde - auf der ursprünglichen Aussage von 300 Euro, evtl. plus Stromanteil. Die der Vermieter ihr gegenüber im Streit auch nochmals einräumte. (Leider war ich da nicht dabei.)
-
- Besonderheiten:
- Vermieter ist selbst Pächter und nutzt Büro nebenan und unser Bad-Klo
- Einmalglglasfenster; je 1 Zähluhr für Wasser, Warmw., Gas, Strom[/b:b97e8]
- gasetagenheizung
- noch 1 weiterer Mieter nutzt Küche/Bad. Hat einen schriftlichen Vertrag, erhielt aber noch keine Abrechnung seit 2003


Nochmal meine Fragen:

1. Wie ist die Heizkosten abrechnung geregelt, wenn nichts genaues/ Schriftliches vereinbart wurde, bzw. [/i:b97e8][/b:b97e8]es keine Verbrauchszähler in der Einzelwohnung gibt.
( Wir sind SEHR viel weg arbeitsbedingt, daher wäre eine Abrechnung nach qm völlig gegen uns)

2. Wie ist die Nebenkosten-Abrechnung geregelt, wenn nichts genaues vereinbart wurde [/b:b97e8]("und die NEbenkosten fallen dann ja auch an" oder so.) Ich habe da im Mieterlexikon des DMB ziemlich mieterfreundliche Sachen gefunden.

3. Wie ist die Strom-Aufteilung geregelt bei gemeinsamem Zähler (und mündlicher Absprache)?[/b:b97e8]

4. Welche Frist muss er mit der Nebenkosten abrechnung einhalten? Er schlurt ganz gerne, vielleicht ist das'n Weg.[/b:b97e8]

5a. Welchen Stellenwert hat es, daß die Wasseruhren alle nur bis 2001 oder 03 geeicht waren?

5b. Welchen Stellenwert hat es, daß der Vermieter sagt " er werde nach unserem Auszug mal gescheite Fenster einbauen lassen", Schritte in diese Richtung (Abdichtung) durch uns aber nicht unterstützte. (Wir sind die, die halt mehr als nötig heizen müssen).

Bis jetzt ist das Gespräch noch gut möglich, da wir die schriftliche Kündigung (wegen gewerblichen Eigenbedarfs!!) anstandslos in Empfang nahmen, und auch so miteinander zu tun haben. Diese Kündigung enthält übrigens kein Wort von den Nebenkosten. Nur besenreine Räumung aller Räume

Uff- Viel Text und Fragen, dafür vollständig! Bin auch bereit, geeignete Topics als Antwort zu erhalten.

DANKE IM VORRAUS![/b:b97e8]

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