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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Unser vermieter hat uns nach 3 Jahren Heute darüber informiert das er gerne eigenbedarf für seinen Sohn anmelden möchte.
Mietvertrag ist unbefristet mit gesetzlicher Kündigungsfrist
Einfamilienhaus -, kaltmiete 1400. Wir Familie mit 3 kindern, Hund Katze und 5 Hasen...
Dem Vermieter ist das sehr unangenehm und er hat es auch noch nicht schriftlich gemacht - gibt uns eine Frist bis Ende des Jahres. Wir haben derzeit "seinen persönlichen Makler" bezahlt, 2000 Euro Abstand vom Vormieter und das Haus für 6000 Euro renoviert. Kinder gehen im Ort in die Schule.
Das Problem ist das es nicht einfach ist ein Haus zu finden mit 4 Schlafzimmern und Büro. Hier in der Gegend ist es nahezu unmöglich ein Haus zu finden.
Was muss der Vermieter eigentlich zahlen, Umzug, Makler ect??
Was würde man dem Vermieter anbieten - so zusagen als entschädigung - Mietfrei bis Auszug ?
Wer kann uns da Tips geben - Möchte so gut wie möglich vorbereitet sein wenn ich Ihn über das weitere vorgehen informiere.
DANKE
Stichwörter: angemeldet + eigenbedarf

1 Kommentar zu „Eigenbedarf angemeldet”

Susanne Experte!

Der Vermieter muss nichts zahlen etc. Das Recht, auf Eigenbedarf zu kündigen ergibt sich daraus, dass er der Eigentümer ist.

Die Gefahr der Kündigung durch den Vermieter kann man nur durch vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht vermeiden.

Auch bei 3 Kindern kann man sich nicht auf die Härteklausel berufen, die besteht lediglich für gebrechliche Alte, die über 25 Jahre in einer Wohnung wohnen. Der Vermieter muss weder eine gleichwertige Wohnung stellen noch so lange warten, bis Ihr eine gefunden habt.
Die Kündigungsfrist in der schriftlichen Kündigung ist für Euch verbindlich und einzuhalten.
Lediglich wenn später auffällt, dass die Wohnung wieder vermietet wurde und sein Sohn doch nicht eingezogen ist, kann auf Schadenersatz geklagt werden.

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