gefragt von administrator am 30.11.1999

mietvertrag kündigen 1mon. frist

Hallo Ihr,

hab mal eine frage zu meinem mietvertrag. es ist ein sog. staffelmietvertr. die erste erhöhung ist am 1.6.06 und ich möchte aus der wohng. ausziehen, die kündigungsfrist betr. 3 mon.
nun habe ich vor kurzem irgendwo gelesen oder im tv gehört, daß man u.U. auch mit ein-monatiger kündigungsfrist aus dem vertrag kommt. dummerweise habe ich es nicht notiert.
weiss jemand darüber bescheid?

danke im voraus
Stichwörter: frist + kündigen + mietvertrag

Antworten

antwort von Immobilienwirt am
Also, da bei dir 3 Monate vereinbart sind, kommst du auch nicht darum.

Andere Kündigungsfristen sind möglich jedoch in deinem Fall sehr unwahrscheinlich, fallst du nicht einen Grund vortragen kannst, der dich zur frsitlosen Kündigung berechtigt.

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