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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Wir haben vor einem Jahr einen Mietvertrag unterschrieben. Als alles schon unterschrieben war, kam der Vermieter und sagte er hätte ganz vergessen zu sagen, dass wir doch bestimmt nichts dagegen hätten uns auf eine Mietzeit von 3 Jahren zu verpflichten. Also vorab, der Vermieter ist echt spitze, wir kommen prima miteinander klar und uns hat die Wohnung so gut gefallen, dass wir zwischen Tür und Angel JA gesagt haben. Er sagte, er trägt das nachträglich in den unterschriebenen Vertrag ein. Es kam wie´s kommen mußte: Wir würden gerne ausziehen. Die Wohnung ist toll aber das Nest in dem die Wohnung ist, ist grausam und das ist noch untertrieben. Ich möchte auf gar keinen Fall im Streit mit unserem Vermieter auseinander gehen und er weiß auch noch nichts von unserem Auszug aber ich möchte gerne vorbereitet sein. Also, ist das denn überhaupt noch legal diese mind. Mietzeit? Wäre schön wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Danke
Stichwörter: drei + jahre + mietvertrag + verpflichtet

11 Kommentare zu „Mietvertrag verpflichtet auf drei Jahre! Was tun?”

Susanne Experte!

Legal ist der gegenseitige Kündigungsverzicht im Formular-MV bis 4 Jahre.

Allerdings ist ein Hinzufügen oder Wegstreichen nach Unterschrift ohne Abzeichnen der Vertragspartei nicht möglich.
Wenn Du damals dem Hinzufügen des Kündigungsverzichts nach Vertragsunterzeichnung zugestimmt hast, wie willst Du nun beweisen, dass das nicht Dein tatsächlicher Wille zur Vereinbarung war?

christel

Naja, ich habe ja auch ein Exemplar des Mietvertrags, da steht das z.B. nicht drin. Zählt das?
Oh man, ich hab´s gerade im i-net nachgelesen, mein Vermieter kann ja wirklich ernst machen wenn er will! So langsam wird mir aber anders!

Susanne Experte!

Dass es nun 2 verschiedene Exemplare des MV geben soll, eines mit und eines ohne Vereinbarung, sollte schon zu denken geben.

Wurde der Zusatz im Exemplar des VM von Dir nicht abgezeichnet, so muss der VM beweisen, dass der Zusatz mit Deinem Wissen und Deiner Zustimmung gemacht wurde, noch dazu, da Du ein Exemplar ohne diesen Zusatz hast.
Vielleicht hilft hier dumm stellen?

christel

Ja, wir hatten alles schon unterschrieben und dann behält doch der Vermieter ein Exemplar und uns wurde eins ausgehändigt und dann kam er bei den Renovierungsarbeiten mal vorbei und fragte ob er diesen Zusatz noch reinschreiben könnte. Wie gesagt: blöd wie wir sind haben wir nur mündlich JA gesagt aber nichts mehr unterzeichnet und unseren hatten wir ja jetzt schon. Vielleicht hilft ja einfach mal ein freundliches Gespräch. Wir werden sehen...
HILFE

Susanne Experte!

Wenn das nur mündlich zugesichert wurde und der Zusatz nicht separat abgezeichnet ist, muss der VM doch die mündliche Absprache nachweisen, besonders, wenn diese im Exemplar (Kopie) des Mieters nicht vorhanden ist.

Sonst könnte der VM doch alles mögliche nach Vertragsunterzeichnungen noch dazufügen....
Ich würde das vorher einschätzen: wenn die Möglichkeit besteht, dass ein freundlichen Gespräch etwas bringt ???

Immobilienwirt Experte!

Kleiner Tip am Rande, schau doch mal in deinen Vertrag, was da so zu Nebenabreden steht. Viele Vermieter nutzen eine Klausel, aus der hervorgeht, dass Nebenabreden nur schriftlich getroffen werden können.

Zum anderen sieht es sehr gut für dich aus, wenn der Nachtrag nicht von Dir unterzeichnet und in deinem Exemplar nicht vorhanden ist.

christel

da werde ich gleich mal heute abend nachschauen was da so in meinem Vertrag steht!
HERZLICHEN DANK an Euch, ihr seid ne´ große Hilfe

christel

So! Habe jetzt mal geschaut. Ich habe mich geirrt und in meinem Exemplar des Mietvertrages stehen die 3Jahre doch drin. Was mache ich denn jetzt nur? Es steht aber auch der Satz drin:
"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unerührt."
Was heißt das?
Bitte, bitte helft mir..

Susanne Experte!

Hallo Christel,

das heisst, dass Du immer noch ausserordentlich kündigen kannst. Der gegenseitige Kündigungsverzicht bezieht sich immer auf die ordentliche Kündigung und berührt nicht die ausserordentliche.
Ausserordentlich kündigen kannst Du z.B. bei Modernisierungsankündigung, bei Mieterhöhungsverlangen, bei Gesundheitsgefährdung, bei Drohung des VM, Hausfriedensbruch des VM oder alle Handlungen des VM, sodass ein Fortführen des Vertragsverhältnisses Dir nicht zuzumuten wäre.
Fiesiko: Bitte Deinen Vermieter um eine schriftliche Mieterhöhung, weil Du bei Amt xy (oder Deinem Arbeitsgeber etc. einen Zuschuss erhälst oder sonstwas-lass Dir halt was einfallen) für die Bescheinigung ist die Miete dann 10 € zu niedrig (oder sowas, Fantasie ist gefragt) Aufgrund der schriftlichen Mieterhöhung darfst Du dann ausserordentlich kündigen... <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> (und Dich dann aber in dem Nest und bei dem VM nicht mehr blicken lassen..)

christel

<!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: --> pfui wie hässlich!!! <!-- s :D --><!-- s :D --> aber echt ne gute Idee!!!
Würde ich mich aber nicht trauen. Aber wir hatten deletzt Schimmel im Schlafzimmer!?!?!?!? Wenn wir den Schrank wieder näher an die Wand stellen dann haben wir bestimmt wieder Schimmel, - wäre das nicht außerordenlich Gesundheitsgefährdent??

Susanne Experte!

Ja, und nachweislich (Schrank) Eure Schuld. Nein, wg. Schimmel kann m.E. keine ausserordentliche Kündigung ausgesprochen werden, es sei denn, man reagiert so stark allergisch, dass man sich nicht mehr in der Wohnung aufhalten kann und kann das per Arzt nachweisen.

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