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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

mein Mann und ich haben zum 31.10.2005 die Stuttgarter Mietwohnung gekündigt. In gegenseitigem Einverständnis haben wir unserem Vermieter die Wohnungsschlüssel bereits zum 14.9.2005 übergeben, da wir nur wenige Tage später in die USA übersiedelt sind. Eine Schlüsselübergabe zum 31.10. wäre für uns nicht machbar gewesen, zumal der Vermieter die Wohnung verkaufen wollte und sehr froh war, dass er bereits ab dem 14.9. ungehinderten Zugang zur Wohnung hatte.

Meine Frage nun: Müssen wir verbrauchsabhängige Kosten (z.B. Wasser, Heizung etc.) bis zum 14.9. oder bis einschließlich 31.10. übernehmen? Unser Vermieter ist der Ansicht, dass wir bis einschließlich 31.10. zahlen müssten.

Da ich keinerlei Zugang mehr zu der Wohnung hatte, hätte unser Vermieter die Wohnung auch einfach weitervermieten können und nun doppelt kassieren können (auch wenn ich das nicht so recht glaube!)...

Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
Marion

3 Kommentare zu „Vorzeitige Schlüsselübergabe + Nebenkosten”

fin Experte!

Nebenkostenvorauszahlungen müssen definitiv bis zum offiziellen Mietende gezahlt werden, unabhängig davon wann Sie tatsächlich ausziehen. Verbrauchsabhängige Kosten fallen dann für Sie ja nicht mehr an wenn Sie vor Mietende ausziehen. Handelte es sich um ein Mehrfamilienhaus müssen die Heizmessgeräte abgelesen werden vor Einzug eines neuen Mieters, und die Zählerstände für Wasser bei Auszug. Darum hätten Sie sich auch selbst kümmern können bei Auszug um den Wasserzählerstand vergleichen zu können.
Nebenkostenabrechnungen müssen immer das Auszugsdatum (Mietende) berücksichtigen, so dass normalerweise keine Kosten eines evtl. Nachmieters hier mit einfallen.

adehimnor

Hallo fin,

danke für die Antwort.

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Unser ehemaliger Vermieter wollte die Wohnung im Leerstand verkaufen (daher konnten wir auch keinen Nachmieter stellen) und bis Anfang März 2006 hat die Wohnung auch leergestanden.

Die Wasserstände haben wir bei Einzug und Auszug und zwischendurch einmal jährlich abgelesen. Das ist also ziemlich unkritisch. Aber die Heizung wurde erst Mitte Dezember abgelesen. Da das Haus relativ schlecht isoliert ist, spielt es eine Rolle, ob wir bis Ende Oktober Heizung bezahlen müssen oder ob unser ehemaliger Vermieter diese Kosten ab Mitte September tragen muss.

Unsere Vorauszahlungsbeträge waren sehr großzügig bemessen, so dass wir nun auf jeden Fall (sprich: Für den Fall, dass wir verpflichtet sind, auch verbrauchsabhängige Nebenkosten bis Ende Oktober zu zahlen) mehrere Hundert Euro von unserem Vermieter zurückbekommen werden. Die Summe würde sich zu unseren Gunsten erhöhen, falls wir nach der offiziellen Wohnungsübergabe für verbrauchsabhängige Nebenkosten nicht mehr zuständig wären.

Viele Grüße
Marion

fin Experte!

Bei einem Mehrfamilienhaus werden Sie ja dann eine Abrechnung von einer Wärmedienstfirma bekommen. Diese berücksichtigen Ihr Mietende. Nicht aber Ihr Auszugsdatum. Sie werden hoffentlich bei Ihrer letzten Anwesenheit alle Heizkörperthermostate herunter gedreht haben. Bis Ende Oktober kann man eine Wohnung unbeheizt lassen, da hier noch kein Frost zu befürchten ist. Ich kann mir also schlecht vorstellen, dass ein Vermieter bis dahin in einer leeren Wohnung die Thermostate wieder andreht. Ein Vermieter ist nämlich auch daran interessiert, dass die Heizkosten in seinem Haus nicht unkontrolliert hoch sind.
Um eine Zwischenablesung hätte sich aber Ihr Vermieter, und auch Sie kümmern sollen.
Nach Ihrem Mietende, also ab Ende Oktober gehen die Heizkosten zu Lasten des Vermieters. Das wird der Wärmedienst in der Abrechnung auch so aufführen.

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