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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen.

folgendes Problem: Ich möchte demnächst umziehen und habe bereits
eine neue Wohnung in Aussicht. Jezt möchte ich meine alte Wohnung kündigen, kann meinen Vermieter allerdings nicht erreichen. Er ist verzogen ohne seine neue Adresse mitzuteilen, alte Telefonummer ist abgeschaltet und auf seinem Handy ist nur die Mailbox erreichbar - Rückruf erfolgt allerdings nicht.... Wie kann ich jezt die Wohnung fristgerecht kündigen?

Die zweit Frage ist: Der Mietvertrag wurde 1998 geschlossen mit der Klausel, daß sich die Kündigungsfrist nach fünf bzw. acht Jahren verlängert. Ist diese Klausel nach der Mietrechtreform gültig oder gilt die dreimonatige Kündigungsfrist?

Ich danke für alle hilfreichen Antworten.

Viele Grüße
Balduin
Stichwörter: unbekannt + vermieter + verzogen

1 Kommentar zu „Vermieter unbekannt verzogen”

fin Experte!

Mit der Frage würde ich zum Fachanwalt gehen. Dieser kann für Sie auch den Aufenthaltsort des Vermieters herausfinden. Das Geld dafür würde ich an Ihrer Stelle ausgeben.

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