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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Im Vertrag steht "Verlangt der Vermieter die Wiederherstellung des des früheren Zustand,so hat der Mieter die erforderlichen Arbeiten auf seine kosten auszuführen"und es steht das mann die Schönheitsreperaturen länger als 1 Jahr zurückliegen so müsse mann 20% der Malerkosten bezahlen
wir haben dort 11 Monate gewohnt und wir fanden die Farben schön
nicht zu auffälig alles leichte Tönne das Wohnzimmer und Kinderzimmer ist in einem leichten Gelben Farbton gestrichen und das Schlafzimmer in einen sehr hellen himmelblau gestrichen
der Flur hat einen stärkeren Gelbton und die Küche ist Grün diese Farbe ist nicht so schön. Mein Vermieter sagt wenn die so nicht Vermietet werden kann muß ich Sie Weiß streichen.Stimmt das hat mein Vermieter Recht ?
Stichwörter: muß + streichen + weiß + bunt + wohnug

2 Kommentare zu „Muß ich meine Wohnug Weiß streichen sie war beim Einzug Bunt”

Susanne Experte!

Nein, der Vermieter hat kein Anrecht auf eine weisse Wohnung, dazu gibt es auch verschi. Urteile, mal die Suchfunktion unter "Urteile" verwenden.

Bei schwarz und lila siehts dann schon anders aus...

Die Abgeltungsklausel bezüglich der 20% dürfte so richtig sein, mit Rückbauten hat das aber nichts zu tun.
Das bezieht sich auf Einbauten, wie Styroporplatten an der Decke oder einen Einbauschrank oder Laminat, wo vorher Teppich war.

bsherbig

<!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Das hilft mir sehr viel weiter . <!-- s :P --><!-- s :P -->

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