gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung im Todesfall

Hallo,
folgendes: mein mann ist verstorben und ich muß dringenst in eine andere Wohnung ziehen. Habe auch eine gefunden, dort will man aber das ich schnellstmöglich einziehe. In der jetzigen Wohnung stehe ich nicht mit im Mietvertrag drin, nur als Person im Haushalt. Den Vertrag hat mein mann iunterschrieben, der aber nun verstorben ist. Wie muß ich mioch verhalten das ich schnellstmöglich hier raus komme? Muß ich mich überhaupt an die Kündigungsfrist von drei Monaten halten, da ich ja nicht den Mietvertrag unterschrieben habe? ich bin auch kein Erbe. Erbe sind seine Eltern, die aber weit weg wohnen. Ich würde mich über schnelle antwort freuen, da ich die nächsten Tage entweder zusagen oder absagen muß bei der neuen wohnung, also eilt. vielen Dank für eure hilfe
Stichwörter: kündigung + todesfall

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