hat diese Frage am gestellt
fin
Immer so wie man mit der Vorderseite des Körpers davor steht. Eben da wo rechts und links ist. <!-- s
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Rano
Auf der Straße stehend, dem Gebäude zugewandt.
(Genau andersrum als im KFZ-Gewerbe <!-- s
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kjulis
danke, dass ihr so schnell geantwortet habt...
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aber gibt es dafür ein gesetz?? der vermieter meint, er sieht das vom treppenhaus aus...wir haben nun die falsche wohnung gemietet...eine in der wir noch nie zuvor waren...ohne boden..
lg julia
Susanne
Demnach hast Du wohl eine andere Wohnung gemietet, als die Du besichtigt hast? Bist Du darauf hingewiesen worden???
Rano
Das wird wohl nicht in einem Gesetz, wohl aber in einer DIN (oder anderen Norm) stehen.
Wenn die andere Wohnung wirklich um so viel schlechter ist, könntest Du schon auf Bezug der 'richtigen' Wohnung bestehen.
Gruß
Ralph
kjulis
ich wurde nicht darauf hingewiesen,dass ich eine andere wohnung gemietet habe...die wohnungsbesichtigungen (es waren sogar mehrere) wurden von dem hausverwalter durchgeführt und vertragliche sachen wurden mit dem vermieter, der in mainz sitzt (die wohnung ist in leipzig), geregelt.
wir haben zu dem verwalter gesagt, dass wir die wohnung (die wir uns angeschaut haben) nehmen und er hat uns dann die tel-nummer vom vermieter gegeben.
als dann der mietvertrag kam und da 3.OG rechts drin stand wurden wir stutzig und haben den vermieter angerufen und gefragt, o b das nun wirklich die wohnung ist, die, wenn man die treppe hoch geht links ist und die vollständig mit laminat ausgelegt ist......darauf meinte er, dass es diese ist!! also gingen wir davon aus, dass wir die richtige mieten....was tun?
er hat gesagt, er wird uns jetzt nicht an den mietvertrag binden, aber wir sitzen quasi auf der straße.....kann man schadensersatz oder ähnliches verlangen oder sollten wir "froh" sein, dass er uns nicht an den vertrag bindet und auf seine mietzahlungen besteht???
julia
Rano
Steht irgendwas von der Wohnungsausstattung (Laminat) im Mietvertrag?
Dann habt ihr Anspruch darauf! Könntet dann u.U. Laminat verlegen lassen und dem VM in Rechnung stellen.
Aber ein Widerspruch bleibt:
Ihr WOLLTET die Wohnung 3.OG links.
Die Wohnungstür ist links.
der vermieter meint, er sieht das vom treppenhaus aus...wir haben nun die falsche wohnung gemietet[/quote:0f098]
Es ist doch scheinbar egal, ob von Straße oder von Treppenhaus?!
Gruß
Ralph
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