gefragt von administrator am 30.11.1999

Schimmel in Mietwohnung

Hallo,
meine Freundin wohnt zur Miete und hat heute entdeckt, dass hinter ihrem Regal dieuntere Hälfte der Wand feucht und mit Schimmel regelrecht überzogen ist. Schimmel war schon vorher im Bad am Fenster aufgetreten, den sie aber mit einem Chlor-Mittel entfernen konnte. Von der Fläche hinter dem Regal ist aber die Tapete betroffen und ist großflächig. Ich weiß, das meine Freundin sich in puncto Belüftung und Beheizung des Raumes nichts vorzuwerfen hat. Die Betroffenen Flächen waren zudem nicht gänzlich von der Luftzirkulation abgeschlossen. Was noch wichtig ist: Das Haus wurde damals bei einem Brand von der Feuerwehr gelöscht. Zu dem ist der Vermieter erfahrungsgemäß nicht besonders willig, Ansprüche oder Schadensfälle zügig zu regeln. Darum meine Fragen:

- Wie kann miene Freundin eine zügige Behebung des Problems vom Vermieter erwirken?

- Wie ist die dem Vermieter einzuräumede Frist hierfür beweiskräftig zu dokumentieren?

- Wann kann das Selbstwirkungsrecht, also die Schadensbehebung auf eigene Faust unternommen werden?

- Welche Vorteile birgt eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterschutzbund in dieser Sache?

Vielen Dank im voraus.
Stichwörter: mietwohnung + schimmel

Antworten

antwort von fin am
Mitgliedschaft im Mieterbund bringt Ihnen wenig.
vorgehen wie folgt: Schriftliche Mängelanzeige, ausreichend lange Frist setzen (mind. 2 Wochen). Hören Sie bis dahin nichts vom Vermieter, noch einmal anmahnen. Erst dann können Sie die Sache selbst beheben lassen.
Ich fürchte aber trotzdem, dass das Regal von dieser Stelle weg muss und einen Anteil an der Sache hat.

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