hat diese Frage am gestellt
fin
Das klärt man doch schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages, oder?
Nun denn, wenn die Garage an die Vermietung gekoppelt ist, dann bleibt Ihnen nur übrig das mit der Vermieterin zu klären. Vielleicht lässt sich die Garage anderweitig vermieten.
Christoph_A.
Sowas klärt man eigentlich vor der Unterschrift. Es gibt nur einen Vertrag im Ganzen und nur der ist zu kündigen, und nicht einzelne Bestandteile. Wenn keine Verwendungsmöglichkeit besteht, dann einfach fragen, ob die Garage wenigstens untervermietet werden darf.
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.