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knoetterpott hat diese Frage gestellt
Muss der Mieter die Kosten für Brandschutzwartung, Rauchmelder und -abzüge, Sprinkler, Feuerlöschgeräte und den Austausch von Löschmittel zahlen?

2 Kommentare zu „Nochwas: Brandschutzkosten”

Berthelstal Experte! 09.04.2010 21:17

ib.seibold aktiver Benutzer 16.04.2010 14:34

wenn es im Mietvertrag so vereinbart ist sind laufende Kosten i.d.R. umlagefähig, also in den Betriebskosten mit dem Mieter abzurechnen. Siehe auch: "Betriebskostenverordnung"

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