gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachforderung Miete - Unterzahlung spät bemerkt

Hallo,
ich habe seit 1998 eine Garage vermietet, die jetzt gekündigt wurde. Erst bei der Abwicklung habe ich jetzt bemerkt, dass der Mieter nach der Euro-Umstellung den DM-Betrag von 70,- (35,79 €) nur ein Jahr lang korrekt überwiesen hat, dann aber die Zahlung auf 30,68 € (60,-) redzuiert hat. Das ist mir bei meinen vielen laufenden Buchungen und dem geringen (ungeraden) Unterschiedsbetrag nicht aufgefallen. Mein (Ex) Mieter verweigert jetzt die Nachzahlung mit dem Argument, dass ich meine Sorgfaltspflicht vernächlässigt habe. Ich hätte sofort nach seiner Änderung des Dauerauftrages mahnen müssen. Das geschah nicht, weshalb er von meiner stillschweigenden Zustimmung/Duldung ausging. Auf Mahnungen reagiert er nicht und wegen des geringen Betrages von ca 180 € scheue ich Gang zum Rechtsanwalt. Wie ist die Rechtslage wirklich: Kann ich den Betrag einklagen oder habe ich mich schuldhaft verhalten, indem ich die Zahlungseingänge nur auf den monatlichen Eingang und nicht auf den korrekten Betrag geprüft habe?
Danke für Ihre Meinung zu dem Thema
Ralf
Stichwörter: bemerkt + miete + nachforderung + spät + unterzahlung

Antworten

antwort von Turmfalke am
Hallo Ralf,

normal kannst du die Mietrückstände noch nachfordern. Mietnachforderungen verfähren nach 3 oder 4 Jahren (das weiß ich leider nicht mehr so genau).

Also wenn ich das richtig verstanden habe hat der Mieter 2002 korrekt abgerechnet und erst 2003 die Miete gekürzt - da ist auf jedenfall was machbar.

Grüße

Turmfalke

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