gefragt von administrator am 30.11.1999

Gastherme

Meine Eltern haben vor ca. 30 Jahren mit Genehmigung des Vermieters auf eigene Kosten eine Gastherme installiert. Dementsprechend sind wir auch noch nicht an die Zentralheizung des gesamten Mietshauses angeschlossen.

Nun wurde uns bei Wartungsarbeiten eröffnet, dass wir diese Therme gegen eine Neue austauschen müssen. Bei neueren Modellen kann es dann erforderlich werden, dass ein Stahlrohr in den Kamin des Hauses eingebaut wird.

Brauchen meine Eltern für den Austausch dieser Gastherme eine neue Genehmigung des Vermieters (auch für den Fall, falls keine Umbaumaßnahmen am Kamin anfallen würden)?
Stichwörter: gastherme

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