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mekke hat diese Frage gestellt
Hallo ,
mein vermiter hat die mietwohnung verkauft die sagen ich soll inerhalb 3 monate raus ist das richtig? ich wohne 5 Jahre 10 monate dort wie lagenge ist die dündügun frist ist wer kan mir bei diese frage helfen danke

4 Kommentare zu „Kündügungsrecht”

Berthelstal Experte! 08.04.2011 11:19

Nein! Ihre Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.

Bladder Experte! 08.04.2011 14:13

Sie brauchen nicht zu kündigen, wenn Sie nicht wollen.

Der Erwerber steigt per Gesetz in den bestehenden Mietvertrag ein. Für einen Vermieter ist es erheblich schwieriger zu kündigen. Wenn dieser Ihnen dann kündigen will, benötigt er einen Grund nach § 573 BGB.

Die Kündigungsfrist beträgt bei über 5 Jahren Mietzeit für Mieter 6 Monate.

Berthelstal Experte! 08.04.2011 16:18

@Bladder: Korrektur

.....für Vermieter 6 Monate.

Bladder Experte! 08.04.2011 18:53

@Berthelstal

Ja, danke für den Hinweis!

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